Dr. Andreas Scheuer, CDU/CSU

Magister in Politologie, Wirtschaftswissenschaften und Soziologie

Wahlkreis 229 Passau
Direkt gewählt in Bayern

Geboren am 26. September 1974 in Passau; römisch-katholisch.

1994 Abitur am humanistischen Gymnasium Leopoldinum in Passau. 1998 erstes Staatsexamen Lehramt Realschule, anschließend Magisterstudium der Politikwissenschaft, Soziologie und Wirtschaft an der Universität Passau mit Abschluss 2001, 2004 Abschluss der Promotion am Politiklehrstuhl der Karlsuniversität Prag.

2001 Gründung einer eigenen Firma.

Engagement in zahlreichen kommunalen Vereinen und Verbänden.

Mitglied der CSU und der Jungen Union seit 1994, 1997 bis 2003 Kreisvorsitzender der Jungen Union Passau-Stadt, 1999 Wahl in den JU-Landesausschuss als Deutschlandrat und Mitglied in der CSU-Grundsatzkommission, 2001 Wahl in den JU-Landesvorstand und in den CSU-Bezirksvorstand Niederbayern, 2003 Wahl zum stellvertretenden CSU-Kreisvorsitzenden Passau-Stadt und zum Bezirksvorsitzenden der JU-Niederbayern. 1998 bis 1999 Mitarbeiter von Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber. 2002 Wahl in den Passauer Stadtrat.

Mitglied des Bundestages seit 2002.


Kontakt

Dr. Andreas Scheuer, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Berlin,

Parlamentarischer Staatssekretär, monatlich, Stufe 3

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Stadt Passau, Passau,

Mitglied des Stadtrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".