Nadine Schön, CDU/CSU

Diplom-Juristin

Wahlkreis 298 St. Wendel
Direkt gewählt in Saarland

Geboren am 5. Juni 1983 in Lebach; rk.; verheiratet.

1989-1993 Grundschule Hasborn-Dautweiler; 1993-2002 Arnold-Janssen Gymnasium St. Wendel; 2002-2007 Jura Studium an den Universitäten Heidelberg und Saarbrücken, 1. Staatsexamen; 2002-2008 journalistische Ausbildung im Rahmen eines Stipendiums der Konrad-Adenauer-Stiftung.

2004 bis 2009 Mitglied des Landtages, hochschul- und wissenschaftspolitische Sprecherin.

Mitglied des Bundestages seit September 2009.


Kontakt

Nadine Schön, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
  • Schriftführer
  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
  • Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft
  • 2. Untersuchungsausschuss ("Terrorgruppe nationalsozialistischer Untergrund")
  • Kinderkommission - Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
  • Enquete-Kommission "Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität - Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt in der Sozialen Marktwirtschaft"

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Mitglied des Saarländischen Landtages, Saarbrücken

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Initiative Sicherer Landkreis St. Wendel e.V., St. Wendel,

Vorsitzende, ehrenamtlich

Jochen-Rausch-Zentrum St. Wendel e.V., St. Wendel,

Stellv. Vorsitzende, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".