Dr. Ilja Seifert, Die Linke

Literaturhistoriker, Lyriker

Wahlkreis 158 Görlitz
Gewählt über Landesliste Sachsen

Geboren am 6. Mai 1951 in Berlin.

Seit August 1967 durch Badeunfall querschnittgelähmt. 1970 Abitur an der Sonderschule für Körperbehinderte in Birkenwerder. 1971 bis 1975 Germanistikstudium an der Humboldt-Universität zu Berlin, 1980 Promotion am Zentralinstitut für Literaturgeschichte der Akademie der Wissenschaften der DDR.

1981 bis 1990 kulturpolitischer-wissenschaftlicher Mitarbeiter am Berliner Haus für Kulturarbeit. 1976 bis 1990 Literaturkritiker, seit 1992 mehrere Lyrik-Bändchen veröffentlicht. Seit 1995 freiberuflicher Sachverständiger für barrierefreies Leben.

1990 Gründungspräsident des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland "Für Selbstbestimmung und Würde" e. V. (ABiD), seit 1999 Vorsitzender des Berliner Behindertenverbandes (BBV).

Bis 1989 Mitglied der SED, des FDGB und der FDJ, seit 1990 Mitglied der PDS. März bis Oktober 1990 Mitglied der Volkskammer.

Mitglied des Bundestages Oktober 1990 bis 1994, 1998 bis 2002 und seit 2005.


Kontakt

Dr. Ilja Seifert, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Tourismus

Stellvertretendes Mitglied

  • Sportausschuss
  • Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Veröffentlichungspflichtige Angaben

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland

"Für Selbstbestimmung und Würde" e.V. (ABiD), Berlin,

Vorsitzender

Berliner Behindertenverband e.V. (BBV), Berlin,

Vorsitzender

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".