Stephan Stracke, CDU/CSU

stracke_stephan

Jurist

Wahlkreis 257 Ostallgäu
Direkt gewählt in Bayern

Geboren am 1. April 1974 in Marktoberdorf; römisch-katholisch; verheiratet.

1993 Abitur in Kaufbeuren; 1993 bis 1994 Grundwehrdienst; 1994 bis 1999 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg; 1999 Erste Juristische Staatsprüfung; 1999 bis 2001 Referendariat; 2001 Zweite Juristische Staatsprüfung.

2002 bis 2005 Rechtsanwalt; 2005 bis 2006 Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nordbayern, Hochbau München; 2006 bis 2008 Staatliches Bauamt München 1; 2008 bis 2009 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern; 2009 Oberregierungsrat.

Seit 2002 Stadtrat in Kaufbeuren.

 


Kontakt

Stephan Stracke, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Stellvertretender Vorsitz

  • 2. Untersuchungsausschuss ("Terrorgruppe nationalsozialistischer Untergrund")

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit
  • 2. Untersuchungsausschuss ("Terrorgruppe nationalsozialistischer Untergrund")
  • Unterausschuss Gesundheit in Entwicklungsländern

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
  • Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Beamter,

Bayerisches Staatsministerium des Innern, München

3. Funktionen in Unternehmen

pro-micron GmbH & Co. KG, Kaufbeuren,

Vorsitzender des Beirates

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Stadt Kaufbeuren, Kaufbeuren,

Mitglied des Stadtrates

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Landesvereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks in Bayern e.V., München,

Landesvorsitzender

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".