Alexander Süßmair, Die Linke

Chemielaborant

Wahlkreis 252 Augsburg-Stadt
Gewählt über Landesliste Bayern

Geboren im Jahr 1977 in Augsburg.

1983 bis 1989 Besuch der Grund- und Hauptschule Stadtbergen; 1993 Realschulabschluss (Fachrichtung: Gestaltung); 1996 Fachoberschulabschluss (Fachrichtung: Technik); 1996 bis 1997 Zivildienst; 1998 bis 2000 Studium der Kartographie und Geomedientechnik an der FH; 2000 bis 2002 Anstellung als wissenschaftliche Hilfskraft im Bereich Umweltforschung und –technik; 2002 bis 2005 Ausbildung zum Chemielaboranten; seit 2005 Angestellter an einem Institut für pharmazeutische Analytik.

1996 Eintritt in die PDS; 1997 bis 2007 Sprecher des Kreisverbands Augsburg der PDS/Linkspartei; 2007 bis 2009 Sprecher des Kreisverbandes Augsburg der Partei Die Linke; seit 2007 Mitglied des Landesvorstands Die Linke Bayern; seit Mai 2008 Mitglied des Stadtrats Augsburg für Die Linke.


Kontakt

Alexander Süßmair, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
  • Haushaltsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Chemielaborant,

LAT GmbH Dr. Tittel, Institut für Pharma-Analytik, Gräfelfing

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Stadt Augsburg, Augsburg,

Mitglied des Stadtrates, ehrenamtlich, monatlich, Stufe 1

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".