Alexander Ulrich, Die Linke

Gewerkschaftssekretär

Wahlkreis 210 Kaiserslautern
Gewählt über Landesliste Rheinland-Pfalz

Geboren am 11. Februar 1971 in Kusel; evangelisch; verheiratet, zwei Kinder.

1977-1986 Schulbildung, Hauptschulabschluss. 1987-1990 Berufsausbildung zum Werkzeugmacher, 1990-1997 Beschäftigung als Werkzeugmacher bei der Opel AG, 1994-1998 freigestelltes Betriebsratsmitglied, 2. Bevollmächtigter und Geschäftsführer der IG-Metall, ehrenamtlicher Arbeitsrichter.

1998-2004 Mitglied der SPD, seit 2004 Gründungsmitglied der Wahlalternative (WASG). Seit 2007 Landesvorsitzender der Partei Die Linke. Rheinland-Pfalz, Mitglied des Kreistages Landkreis Kaiserslautern, Mitglied im Verbandsgemeinderat Weilerbach, Mitglied im Verwaltungsrat der Kreissparkasse Kaiserslautern.

Seit 2005 Mitglied des 16. Deutschen Bundestages, seit 2009 Mitglied und Obmann seiner Fraktion im Ausschuss für die Angelegenheiten der EU. Seit der 17. Wahlperiode parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion Die Linke.


Kontakt

Alexander Ulrich, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
  • Der Ältestenrat
  • Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Interparlamentarische Union

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

IG Metall Kaiserslautern, Kaiserslautern,

Geschäftsführer und 2. Bevollmächtigter, monatlich, Stufe 1

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Kreissparkasse Kaiserslautern, Kaiserslautern,

Mitglied des Verwaltungsrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".