Stefanie Vogelsang, CDU/CSU

Bezirksstadträtin a. D.

Wahlkreis 083 Berlin-Neukölln
Direkt gewählt in Berlin

Geboren am 25. April 1966; verheiratet; zwei Kinder.

Am 25. April 1966 in Bielefeld geboren; verheiratet; zwei Kinder.

In Münster und Bonn Studium der Politikwissenschaften, Volkswirtschaft und Philosophie.

1989 Eintritt in die CDU; Referentin im Deutschen Bundestag in Bonn; arbeitete von 1989 bis 1995 als wissenschaftliche Mitarbeiterin mehrerer Abgeordneter.

1995 Übernahme politischer Verantwortung; in Neukölln Bezirksstadträtin für Gesundheit und Soziales; im Jahr 2001 zur Stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin gewählt und erhielt im Bezirksamt die Zuständigkeit für den Bereich Bauwesen; nach der Wahl 2006 Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin mit der neuen Zuständigkeit für Gesundheit und Bürgerdienste.


Kontakt

Stefanie Vogelsang, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit
  • Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union
  • Petitionsausschuss
  • Enquete-Kommission "Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität - Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt in der Sozialen Marktwirtschaft"

Stellvertretendes Mitglied

  • Haushaltsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Beamtin,

Land Berlin, Bezirksamt Neukölln, Berlin

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".