Wolfgang Bosbach, CDU/CSU

Wolfgang Bosbach

Rechtsanwalt

Wahlkreis 100 Rheinisch-Bergischer Kreis
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 11. Juni 1952 in Bergisch Gladbach; römisch-katholisch; verheiratet; drei Kinder.

1968 Mittlere Reife. Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann bei der Konsumgenossenschaft Köln eG/COOP West AG, Supermarktleiter. Besuch der Rheinischen Akademie in Köln mit Abschluss "Staatlich geprüfter Betriebswirt". Abitur auf dem zweiten Bildungsweg. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Köln, 1988 erstes und 1991 zweites juristisches Staatsexamen.

Seit 1991 Rechtsanwalt in der Kanzlei Winter, Jansen & Lamsfuß in Bergisch Gladbach.

2000 bis 2006 Mitglied im Kuratorium der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", Mitglied im Vorstand des Vereins "Gegen Vergessen - für Demokratie e.V.", Mitglied des Gesellschaftsausschusses der Bayer 04  Sportförderung GmbH, Präsident der KG "Große Gladbacher von 1927 e.V.", Verdienstorden Bul le mérite vom Bund deutscher Kriminalbeamter, Lehrer-Welsch-Preis des Vereins Deutsche Sprache, Orden für Zivilcourage und Charakter der Bürgergesellschaft Köln-Thielenbruch, Auszeichnung für Zivilcourage des Freundeskreises Heinrich Heine in Düsseldorf.

Seit 1972 Mitglied der CDU; 1975 bis 1979 Mitglied im Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises; 1979 bis 1999 Mitglied des Rates der Stadt Bergisch Gladbach; 1994, 1998, 2002, 2005 und 2009 im Rheinisch-Bergischen Kreis direkt in den Deutschen Bundestag gewählt; April 2003 bis März 2005 stellvertretender Vorsitzender der CDU Nordrhein-Westfalen. 2000 bis 2009 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Ressort Innen- und Rechtspolitik.

November 2009 bis September 2013 Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages.


Kontakt

Wolfgang Bosbach, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

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Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Stellvertretendes Mitglied

  • Hauptausschuss

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Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".