Ich nicht. Aber dafür gibt es ja diese Diskussion.
Hier könnte man eine Ausnahmeregelung machen in dem Sinne, dass für Daten, die nur aus gesetzlichen Gründen archiviert werden und ganz explizit nicht mehr in einer aktiven Datenbank liegen, eine Befreiung von der Pflicht zum Datenbrief möglich ist.
Erstens liefert er die Medikamente nicht kostenlos - die Kosten werden implizit wieder auf die eh schon zu teuren Medikamentenpreise umgelegt. Zweitens macht der Apotheker diese Lieferei nicht aus reiner Liebe zum Kunden, sondern das ist ein Weg, durch einen vorgeblichen Mehrwert Kunden zu erhalten und zu binden. Es dient also seinem Gewinn, diese Daten zu halten. Da ist ganz klar eine Verpflichtung zur Zusendung eines Datenbriefs erkennbar.
Natürlich ist es sinnvoll, durch Zusammenlegungen Kosten zu sparen, aber a) glaube ich nicht, dass es hier zu einem ausreichend Einsparpotential kommt, b) haben diese Behörden ein erhöhtes Interesse daran (und die Möglichkeiten dazu), das berechtige Bürgerinteresse zu ignorieren, und c) ist die Zusammenlegung der Datensätze dieser Behörden auch größtenteils gesetzlich verboten (aus gutem Grund!). Dass der Staat Informationen über uns gespeichert hat, steht außer Frage. Gerade hier könnte man sogar auf den Datenbrief verzichten, ausser da, wo aktiv die Daten der Bürger zu Gewinnzwecken verkauft werden (Einwohnermeldeamt!).
Und das Ganze wiederum als Vorwand zu nehmen, dem Kommerziellen Missbrauch noch länger unkontrolliert sammeln und verwerten zu lassen, halte ich für einen sehr billigen und durchsichtigen Lobby-Versuch.