Die Durchsetzung des Jugendschutzes im Internet ist ähnlich stark unterlaufen wie die Durchsetzung des Urheberrechts. Ist die aktuelle Durchsetzungsschwäche des Urheberrechts nicht ebenfalls vielmehr ein Ergebnis unzureichend austarierter Rahmenbedingungen im Internet hinsichtlich Anonymität & Verantwortung bei der Erstellung und weiterleitung von Inhalten im Netz?