Mit dem Internet ist ein neues Problem der Meinungsfreiheit als Persönlichkeitsrecht aufgetaucht. Früher hatten Zeitungen wenig Raum für "Leserbriefe". Heute überwiegt bei Online-Zeitungen der durch Nutzer als Kommentar erstellte Content häufig den redaktionellen.

Hier hat sich bei einigen Zeitungen aber eine verfassungswidrige Vorzensur eingeschlichen. Online-Angebote von der Süddeutschen Zeitung, der ZEIT, dem Tagesspiegel z.B. werden vorzensiert von "Community Managern", deren Entscheidungen nicht nachvollziehbar sind oder gar behauptet wird, dass Staftaten begangen worden seien wie Beleidigung. Ohne aber, dass der Beschuldigte sich für diese angebliche Straftat rechtliches Gehör verschaffen könnte bei dieser verwillkürten Vorzensur. Der Einwand, der Anbieter trage die Verantwortung für die Veröffentlichung ist irrig und wird von der Rechtssprechung nicht pauschal gestützt. Manche Zeitungen verhalten sich ja korrekt, wie die Rheinische Post, die sofort Kommentare veröffentlicht und erst bei Beschwerden einschreitet, wie es die normale Verkerhrssitte auch ausserhalb des Internet bei allen Straftaten ist.

Hier werden Persönlichkeitsrechte nicht hinreichend geschützt. Entweder wir haben Meinungsfreiheit oder wir haben Vorzensur. Wenn durch ein Kommentarangebot der Eindruck erweckt wird, dass man Meinungen veröffentlichen wolle, muss man auch die Meinungsfreiheit einräumen.

Besonders zynisch fand ich eine Aktion im Berliner Tagesspiegel, als man sich in Folge der wikileaks-Veröffentlichungen mit ein paar wenigen anderen Zeitungen (z.B. der taz) zu einer Initiative zur Pressefreiheit zusammenschloss und sich dabei auf UN-Beschlüsse zur Meinunsgfreiheit berief, während man im eigenen Hause selbst die Meinungsfreiheit mit obskuren Zensoren nicht für ein schützenswertes Persönlichkeitsrecht hält.

Ich denke, hier muss der Gesetzgeber regulativ tätig werden, welche Mindestvoraussetzungen man einhalten muss, wenn man ein scheinbares Angebot der Meinungsfreiheit anbietet. Wenn Vorzensur gegen das Grundgesetz ausgeübt werden soll, dann muss auch sichergestellt werden, dass rechtliches Gehör gegeben wird.

Jeder Abmahnanwalt kann aufgrund von Geräteadressen die Zahlung großer Summen erzwingen mit gerichtlicher Hilfe. Aber jeder Kommentator ist schutzlos der Willkür von selbsternannten Zensoren ausgeliefert. Zumindest sollte der Autor eines Kommentars seinen Kommentar zurückgesendet bekommen, wenn der Zensor ihn ablehnt, mit einer Begründung, welche Textpassage als inkazepable erschien.

Hie rmüssen Mindeststandards durch den Gesetzgeber gesetzt werden, damit persönlichkeitsrechte wie die Meinungsfreiheit nicht unter die Räder kommen.