Ein sehr gutes Statement, was meine volle Unterstützung hat. Ich würde es gerne noch um den Arbeitnehmer-Datenschutz erweitert wissen. Auch hier gehört eine strengere Kontrolle her, die bei Verstößen auch entsprechend sanktioniert wird. Hier fehlen z.B. klare Richtlinien, wann die Daten von ehemaligen Mitarbeitern in einem zu löschen sind.

In diesem Zusammenhang gehört auch die Frage: Wer ist eigentlich der Eigentümer von personenbezogenen Daten?

Die Antwort kann m.E. nur lauten, die Person auf die sich die Daten beziehen. Damit verbunden ist auch das Verfügungsrecht und die Sorgfaltspflicht über diese Daten, sowohl für private Unternehmen, als auch für den Staat.

Hierzu erhoffe ich mir klare Aussagen von der Kommission.