Ausnahmebestimmungen (Schranken) werden oft dadurch eingeschränkt und unbrauchbar, weil der Dreistufentest i.d.R. strikt, also eng ausgelegt wird.
Frage an Dreier, Peifer, Spindler: Sollte sich nicht Deutschland in den internationalen Gremien dafür einsetzen, dass der Dreistufentest
a) liberaler an- und ausgelegt wird,
b) sich nicht nur am Eigentumsbegriff, sondern auch an anderen Grundrechten wie z.B. Wissenschaftsfreiheit auszurichten hat und
c) (am weitgehendsten) dass der Test grundlegend dahingehend geändert wird, dass die genehmigungsfreie Nutzung zumindest von mit öffentlichen Mitteln unterstütztem Wissen der Default-Wert und die kommerzielle Nutzung die zu rechtfertigende Ausnahme ist?