Jugendliche leben heute in einer Medienwelt. Sie nutzen Medien intensiv, um sich zu unterhalten, sich zu informieren oder um sich zu orientieren, um individuelle und gesellschaftliche Aufgaben bewältigen zu können. Medien bieten für die genannten Bereiche viele Chancen, bergen aber auch erhebliche Risiken. Um die Chancen, die Medien bieten, erkennen und Medien souverän nutzen zu können und um Risiken so weit wie möglich zu reduzieren, ist Medienkompetenz unabdingbar. Es ist heute unbestritten, dass alle Einrichtungen von Bildung und Erziehung, angefangen vom Kindergarten über Jugendarbeit und Schule, Hochschule und Erwachsenen-/Elternbildung bis hin zu anderen Gedächtnisorganisatoren, Mediatheken und Museen, Medienpädagogik in ihre Aufgabenbereiche integrieren und zur Förderung und Ausbildung von Medienkompetenz beitragen müssen.

Als Methode einer handlungsorientierten Medienpädagogik hat sich die aktive Medienarbeit etabliert. Das eigene, produktive und kreative Gestalten von Medien (Audio, Film/Video, Multimedia) hat sich als besonders effektive Methode der Förderung von Medienkompetenz bewährt. Hier lernen Heranwachsende, Medien als Mittel der Kommunikation und Interaktion zu gebrauchen. Mit Hilfe von Medien können sie ihre Themen bearbeiten und ihre Positionen, Anliegen, Meinungen, Befindlichkeiten usw. öffentlich artikulieren. Sie lernen dabei die Gestaltungsmittel und Manipulationsmöglichkeiten der einzelnen Medien kennen, sie schauen bei der Produktion ‚hinter die Kulissen’, lernen mediale Informationen zu recherchieren und zu bewerten und erfahren bei der Veröffentlichung ihrer Medienprodukte, wie die Zuhörer/innen und Zuschauer/innen auf ihre medial präsentierten Aussagen reagieren. Heranwachsende haben damit die Chance, über aktive Medienarbeit eine kritische Distanz gegenüber kommerziellen Medienprodukten aufzubauen, Medien produktiv und kreativ für eigene Anliegen einzusetzen und insgesamt einen souveränen Umgang mit Medien zu erlangen.

Viele der medialen Produktionen Jugendlicher sind zugleich äußerst interessante Zeitdokumente, weil sie zeigen, mit welchen Themen und mit welchen Mitteln sich Jugendliche jeweils auseinandersetzen. Die Videoproduktionen, die in den letzten 25 Jahren entstanden sind – solange gibt es aktive Videoarbeit in größerem Umfang – sind ausgezeichnete jugendkulturelle und gesellschaftspolitische Dokumente dieser Zeit.
Die medialen Produktionen Jugendlicher sind aber auch für Multiplikator/innen der Bildungs- und Erziehungsbereiche von großem Interesse, denn viele Produktionen lassen sich für die eigene Bildungsarbeit einsetzen oder motivieren dazu, in der eigenen Bildungsarbeit medienpädagogisch aktiv zu werden.

Während Jugendliche bei ihrer meist medienpädagogisch begleiteten Medienproduktion Bilder und Texte selbst produzieren, greifen sie bei der Untermalung ihrer Beiträge, insbesondere ihrer Videobeiträge (Spielfilme, Dokumentationen, Experimentalfilme etc.), aber auch mancher ihrer Multimediaproduktionen, auf urheberrechtlich geschützte Musik zurück: Sie wählen entweder ihnen bekannte und passende Ausschnitte aus kommerziellen Musiktiteln, um ihren Bildern die notwendige Spannung zu verleihen, oder greifen ihre Lieblingsmusik auf und bebildern sie nach ihren Assoziationen (Musik-Clips). D.h. die Verwendung von kurzen Ausschnitten aus Musiktiteln ist die Regel bei den Filmen Jugendlicher, die ja ebenfalls eher kurz sind, d.h. in der Regel eine Länge zwischen 5 und 30 Minuten haben.

Medienpädagogik macht nur dann Sinn, wenn die Ergebnisse der Bemühungen auch ein Publikum bekommen. Motiviert, sich durch aktive Medienarbeit intensiv mit Medien zu befassen, sind Kinder und Jugendliche dann, wenn sie ihre Produktionen auch öffentlich zeigen können und eine Rückmeldung erhalten. Die Medienpädagogik versucht deshalb seit vielen Jahren, öffentliche Foren für die Präsentation kinder- und jugendeigener Medienprodukte zu schaffen und zu gestalten. Beispiele hierfür sind zahlreiche Kinder- und Jugendfilmfeste, bei denen die Produzent/innen anwesend sind, sich gegenseitig Rückmeldungen auf ihre Produktionen geben und Erfahrungen austauschen können.

Urheberrechtliche Probleme

Alle genannten Aktivitäten sind (medien)pädagogisch sinnvoll und notwendig. Medienkompetenz als zentrale Schlüsselqualifikation ist für die Entwicklung einer zukunftsfähigen Gesellschaft unabdingbar. Durch aktive Medianarbeit kann sie gezielt gefördert und unterstützt werden. Dies bestätigen auch die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz, die immer wieder auf die Notwendigkeit der Vermittlung von Medienkompetenz hinweisen. Viele der medienpädagogischen Aktivitäten und deren Ergebnissen stoßen jedoch an rechtliche Hürden, da für den Bereich der (Medien)Pädagogik keine gesonderten Regelungen vorhanden sind, sondern vielmehr die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie für kommerzielle und professionelle Filmproduktionen und andere Medien gelten, obwohl sie nicht annähernd vergleichbar sind. Um hier in Zukunft

Die Folge dieser Situation ist, dass mediale Beiträge von Kindern und Jugendlichen entweder nicht verbreitet werden können oder aber verbreitet werden, obwohl dies rechtlich nicht zulässig ist.

Mit den bestehenden rechtlichen Regelungen wird die gesamte aktive Medienarbeit in Frage gestellt, die die beste Methode ist, Heranwachsende in der Entwicklung ihrer Medienkompetenz zu unterstützen und auch ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im kreativen Umgang mit Medien zu fördern. Letztendlich erfolgt über diese Arbeit auch die Entdeckung und Förderung des Mediennachwuchses. Viele Jugendliche, die an solchen medienpädagogischen Maßnahmen beteiligt waren, haben Preise für ihre Produktionen erhalten und sind bei professionellen Medien oder an entsprechenden Ausbildungsstätten wie Filmhochschulen gelandet.

Lösungsmöglichkeiten

Die gesamte aktive Medienarbeit als medienpädagogische und jugendkulturelle Maßnahme muss rechtlich abgesichert werden. Medienproduktionen Jugendlicher müssen systematisch erfasst und für die Bildungsarbeit zugänglich gemacht werden. Es muss eine Transparenz, beispielsweise über Datenbanken, über nichtkommerzielle Filmverleihe wie Landesmediendienste, Stadt- und Kreisbildstellen etc., oder auch über Streams im Internet hergestellt werden. Dazu müssen Regelungen gefunden werden, die sowohl den Urheberrechtsansprüchen der Verwertungsgesellschaften Rechnung tragen, als auch die Probleme der aktiven Medienarbeit lösen. Als sinnvolle und mögliche Lösung erscheint dabei der Abschluss von Rahmenverträgen zwischen Kultusministerkonferenz und den Verwertungsgesellschaften. Dadurch könnte gewährleistet werden, dass für definierte medienpädagogische Räume wie Filmfestivals, medienpädagogischen Datenbanken und Veranstaltungen die Urheberrechte pauschal abgelöst werden.