Eine Einwilligung zur Nutzung von Daten sollte grundsätzlich zeitlich beschränkt sein.
Nach Ablauf dieser Einwilligungszustimmung, beispielsweise nach zwei Jahren, muss dieser erneuert werden.

Hierzu ist es notwendig, bei der Zustimmung eine Kontaktmöglichkeit für die Erneuerung der Einwilligung anzugeben. Ist der Urheber nach Ablauf der gesetzten Frist hierüber nicht mehr erreichbar, erlischt die Einwilligung.

Es sollten auch verschiedene Klassen von Informationen gebildet werden, die unterschiedlich gehandhabt werden. Ein Klasse sind "persönliche Daten", darunter fallen Adresse, Name, Email, Geburtsdatum, Bankverbindungen, Ausbildung, Einkommen usw.. Diese Daten haben erhöhten Schutz.
Die zweite Klasse sind "Einstellungen und Tätigkeiten". Darunter fallen Foreneinträge, Statusmeldungen (auch Ortsbezogen), Interessenbekundungen oder Bilder. Hier kann ein "Verfallsdatum" der Einwilligung auch langfristiger sein.

Grundsätzlich gilt aber: "Das Internet muss vergesslich werden"