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    Keine Medienkompetenz vermittelbar, nicht mehr abschätzbar wie Gerichte reagieren

    Die Fragen, die vorweg geschickt werden müssen, denn ohne demokratische Möglichkeiten, gibt es keine Chance Medienkompetenz zu erwerben, sonder das Verarmungsrisiko und Haftrisiko - so sieht es leider aus:

    wie kann noch sichergestellt werden, dass überhaupt noch jemand seine Medienkompetenz zeigen kann, denn es ist ohne Richter nicht mehr möglich irgendetwas abzuschätzen oder vorherzusehen?

    Das Unterlassungsklageunwesen treibt in Deutschland Hochblüte, wie kann sichergestellt werden, dass hier zukünftig der Missbrauch der Gesetze (Art. 17 MRK ( Europäische Menschenrechtskonvention)) unterbunden wird?

    Zusammen mit einer Wissenschaftlerin und Pädagogin bin ich und andere von einem eigentlich alltäglichen, massenhaft auftretenden juristischen Problem betroffen. Was nicht alltäglich ist, wir haben uns beide für Grosseltern und deren Enkel engagiert, die zu einem mitlerweile erkennbaren Opfer einer fehlhandelnden Verwaltung, wie auch möglicherweise Justizopfer geworden sind.

    Im Zusammenhang mit einstweiligen Unterlassungsklagen (im Gesamtstreitwert bei 6 Verfahren von etwa 70.000 EUR) erleben wir beide eine fast vollständige Einschränkung der Meinungs- und auch der Pressefreiheit. Das ist das Thema neben der MRK-widrigen Praxis der einstweiligen Verfügungsverfahren in Deutschland. Deutschland wurde ja jetzt wiederholt verurteilt, nachdem der Damm von Renate Jaeger vor ihrem Ausscheiden am EGMR gebrochen scheint:
    Väterrechte unehelicher Väter,
    Inhaftierung in Sicherungsverwahrung mit menschenrechtswidriger, rückwirkender Anwendung ohne Gesetz und
    nach Sürmel versus Germany (EGMR - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) erneut wegen überlangen Verfahren.

    Und nun ist seit 10/2009 die Praxis der Unterlassungsverfügungsverfahren mit ihrer beachtlichen Gefahr beim EGMR unter Beschuss geraten im Zusammenhang mit dem Urteil in der Sache Micallef versus Malta, wie es auch im Jahrbuch erwähnt ist. Deutschland leidet unter einer Last von jährlich 250.000 Unterlassungsverfahren, während es auch noch krass über den fliegenden Gerichtsstand (den kann sich der Kläger aussuchen wo er will) dem Missbrauch der Gerichte und Gesetze durch Beschlusszustellung durch die Partei Vorschub leistet. Dadurch gibt es einerseits das Thema der sog. Schubladenverfügungen und der Bürger erfährt nichts darüber welche Gerichte die Verfügungen ablehnten oder dem stattgaben, es sei denn die Partei stellt es zu. Da gibt es noch mehr Aspekte und kaum passende gesetze.

    In den hier zur Rede stehenden Verfahren gibt es beachtliche Ungewöhlichkeiten:

    1.) Sokratisches Paradox der Akrasia gelöst (siehe Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Akrasia
    Es ist der Verwaltung unter Zuhilfenahme von Gerichten jetzt sogar gelungen das Philosophenstreitthema von Sokrates, der Akrasia zu lösen. Das wir das noch erleben durften, dass das sokratische Paradox endlich gelöst ist. Kurzerhand hat man in einem einstweiligen Verfügungsverfahren eine Meinung zur Tatsachenbehauptung erklärt und eine Ordnungshaft von 10 Tagen bestimmt. Die folgende Aussagen wurden zur Unterlassung mit Geldstrafe bzw. in diesem Fall mit 10 Tagen Ordnungshaft verfügt:

    Die Amtsvormündin handele wieder besseres Wissen

    Und der Bürgermeister ordnet den befreundeten Rechtsanwalt bei

    Das Gericht stellte fest, dass die Verfügungsbeklagte dies nicht beweisen könne und die einstweilige Anordnung deshalb wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen zu Recht erfolgt sei. Der Beschluss wegen Ordnungshaft wird weiter aufrecht erhalten.

    2.) Bilder von Kindern im Heim mit massiven Misshandlungszeichen dürfen weder an Gerichte noch an mitbetrogene Reporter des Bayerischen Rundfunks geleitet werden, obwohl Grosseltern immer noch für den Enkel das Sorgerecht haben.
    Rechtspfleger entzogen wegen falscher Beantragung die Vormundschaft, damit sind die Beschlüsse nicht, was gerade am OLG Oberlandesgericht Düsseldorf behandelt wird.
    Vorausgegangen waren Feststellungen von Fotos der Grosseltern im Heim mit beachtlichen Verletzungszeichen. Nachdem das keinen interessierte wurde von mir eine umfangreiche Petition

    Nachdem das LG Landgericht noch ganz allgemein verbieten wollte, dass Bilder des Jungen an Gerichte geleitet werden, befand das OLG, entgegen dem Pressekodex, dass es hochgefährlich sei Bilder an Reporter der ARD zu senden, dies berge bereits die Gefahr der Verbreitung in sich:

    Der Antragsteller hat nach derzeitigem Stand einen Anspruch auf Unterlassung
    der Verbreitung der ihn zeigenden Lichtbilder gemäß §§ 823, 1004 BGB i.V.m.
    § 22 KUG. Nach § 23 KUG (Kunsturhebergesetz) dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung
    des Abgebildeten veröffentlicht und verbreitet werden.

    Seite 3

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    kontrollierenden Kenntnisnahme in sich birgt (Fricke in Wandke/Bullinger,
    Urheberrecht, 3. Auflage, § 23 KUG Rn. 8). Der Antragsgegner zu zwei hat die
    den Antragsteller zeigenden Lichtbilder als Teil einer E-Mail an
    verschiedene Empfänger, darunter auch an zwei Redakteure der
    Nachrichtensendung "Report München" versandt. Damit bestand das Risiko einer nicht mehr zu kontrollierenden Kenntnisnahme Dritter.

    Gehen sie nicht über LOS, sondern direkt ins Gefängnis mit ihrer Medienkompetenz!
    Geändert von franzja (07.09.2010 um 19:11 Uhr)

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