Auch hier im Forum erkennt man, dass sehr häufig der Datenschutz mit dem Schutz vor belästigender Werbung gleichgesetzt wird. Die Frage der Weitergabe von Daten an Dritte zur Verarbeitung ist hier wesentlich tiefgreifender. So gibt es nützliche, lästige und schädliche Folgen der Weitergabe von Daten. Beispiele hier können sein. Meldung von Liquiditätsdaten an die Schufa durch die Bank oder andere Firmen, die Meldung des Kinderarztes an das Jugendamt beim Verdacht von Kindesmisshandlung, oder die Mitteilung von Gesundheitsdaten durch den behandelnden Arzt an die Krankenkasse oder an den Arbeitgeber. Die Anforderungen an die Einwilligung sind vor allem auch an die Sensibilität der Daten zu knüpfen. Auch ist hier die Frage zu stellen, ob die Einwilligung des Betroffenen der alleinige Maßstab sein soll. Im Falle der Meldung des Kinderarztes an das Jugendamt, wird diese Einwilligung nur schwer zu bekommen sein. In anderen komplexen wirtschaftlichen bzw. sicherheitsrelevanten Zusammenhängen wird der Verbraucher gar nicht genug verstehen, um eine wirksame aufgeklärte Einwilligungserklärung abgeben zu können. Hier sind auf jeden Fall zusätzliche Regelungen notwendig, die die Verwendung der Daten unabhängig etwaiger Einwilligungsmöglichkeiten Einschränken.