weshalb ich vorschlagen würde stattdessen eine Auszahlungsgrenze einzuführen, sodass man nur Geld aus dem Kulturwertmark-System erhalten kann, wenn dem Urheber der Werke (nicht der Produktionsfirma, die eventuell das Geld erhält und ggf. mehrere Künstler vertritt) innerhalb einer bestimmten Zeit ein gewisser Mindestbetrag (z.B. 1000 Euro pro Jahr) an Zahlungen (ohne Anrechnung der Zahlungen aus der Zwangsausschüttung) zugewiesen worden ist und ansonsten das Geld wieder an das Kulturwertmark-System zurück fällt.
Ja, das wäre korrekt so, meine Vorschläge beim Patentrecht u. Print-Werken u. v. a. Modelle kennen das:
Wird nicht innerhalb von ca. 5 Jahren eine wirtschaftliche Verwertung erzielt, die in der Dimension den Preisvorstellungen, der Investition, der behaupteten Nutzdauer usw. angemessen ist, ist das Werk "frei".

???:
An den mit "freien" Werken & Patenten erzielten Überschüsse/Gewinnen/Einsparungen von Nutzern sind aber die Urheber ANTEILIG nach kritischer Würdigung ihrer Beiträge zu den Vorteilskategorien zu beteiligen, sofern nicht anderweitig schon kompensiert wurde. Laufzeit max. 20 Jahre.