Google Streetview sammelt Panoramabilder und stellt diese durch das Internet der Bevölkerung zur Verfügung.
Es ist eindeutig, dass ohne „Blurring“ von Personen bezogenen Daten in diesem Fall eine Einwilligung erforderlich ist.
Wie verhält sich aber die Situation, wenn ein Unternehmen ähnliche Panoramabilder erzeugt und diese Kommunen sowie staatlichen Einrichtungen zur Verfügung stellt, die laut einer Gesetzgebung mit Personen bezogenen Daten umgehen dürfen?
Ist es dem Hersteller Unternehmen erlaubt, die Panoramabilder ohne Einwilligung (und ohne Blurring) an Dienstleistungsunternehmen weiter zu geben, die im Auftrag der vorgenannten Organisationen handeln?