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© Dr. Eva Högl/ Detlef Eden
Juristin, Ministerialrätin a.D.
Geboren am 6. Januar 1969 in Osnabrück; evangelisch-lutherisch; verheiratet.
1988 Abitur. 1988 bis 1994 Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück und Leiden (NL), 1994 Erstes juristisches Staatsexamen; 1995 bis 1996 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück, 1997 Promotion; 1997 bis 1999 Referendariat am OLG Oldenburg; 1999 Zweites juristisches Staatsexamen, 1999 bis 2009 Bundesministerium für Arbeit und Soziales; ab 2006 Leiterin des Referats "Europäische Beschäftigungs- und Sozialpolitik; Europabeauftragte".
Mitglied bei ver.di, AWO, Deutscher Juristinnenbund, Deutsch-Britische Gesellschaft, Pro Asyl, Europa Union, FIF - Verein zur Förderung inhaftierter Frauen in Vechta sowie im Marie-Schlei-Verein, Mitglied des Kuratoriums der Stiftung des Deutschen Historischen Museums, Mitglied im Beirat der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft.
Seit Juni 2007 ASF-Landesvorsitzende Berlin sowie Mitglied des SPD-Landesvorstandes Berlin. Seit November 2004 stellv. Vorsitzende Fachausschuss ll – Europa, seit 1999 Mitglied der Kommission Europa – SPD-Parteivorstand; 1997 bis 2001 Mitglied des Parteivorstandes; 1991 bis 1995 stellvertretende Bundesvorsitzende der Jusos.
Mitglied des Bundestages seit 2009.
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Berlin,
Mitglied des Beirates
Europa-Union Deutschland e.V., Berlin,
Vizepräsidentin, ehrenamtlich
Stiftung Deutsches Historisches Museum, Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Trägerverein Netzwerk Berlin e.V., Berlin,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".
Dr. Eva Högl, MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
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