Optionspflicht: Grüne für Übergangsregelung

Inneres/Antrag - 19.12.2013

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt in einem Antrag (18/186) darauf, bis zur „Abschaffung des Optionszwanges“ den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit von Betroffenen zu vermeiden. Nach der sogenannten Optionspflicht müssen sich in Deutschland geborene Kinder von Ausländern mit Erreichen der Volljährigkeit bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden.

Über alle politischen Lagergrenzen hinweg bestehe „inzwischen Einigkeit, dass sich der Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht nicht bewährt hat und so schnell wie möglich abgeschafft werden soll“, heißt es in der Vorlage. Bis zur Umsetzung einer gesetzlichen Neuregelung seien junge Menschen aber „weiter mit dem Optionszwang konfrontiert“. In der Anwendung des derzeit noch geltenden Rechts sei daher „soweit möglich dafür Sorge zu tragen, dass optionspflichtigen jungen Menschen ab sofort der Verlust einer Staatsangehörigkeit erspart bleibt“. Nach dem Willen der Fraktion soll die Bundesregierung bei den Ländern „darauf hinwirken, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr dadurch verloren geht, dass den Betroffenen eine Beibehaltungsgenehmigung vorenthalten wird“. Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, werden im kommenden Jahr „nach bisheriger Rechtslage 5.343 junge Deutsche optionspflichtig“.

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