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Der vom Bundestag am 28. November eingesetzte Hauptausschuss hat sich in seiner zweiten nichtöffentlichen Sitzung am Mittwoch, 4. Dezember 2013, mit einer Reihe von Tagesordnungspunkten befasst. Unter anderem gab er grünes Licht für das EU-Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger" für den Zeitraum von 2014 bis 2020. Den Gesetzentwurf (18/13), mit dem die Bundesreggerung ermächtigt wird, der entsprechenden Verordnung im Europäischen Rat zuzustimmen, nahm er in geänderter Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Linksfraktion bei Abwesenheit von Bündnis 90/Die Grünen an. Der Bundestag muss dieser Empfehlung des Hauptausschusses noch zustimmen.
Im Rahmen des bisherigen Programms "Europa für Bürgerinnen und Bürger" werden Kommunen, Vereine, Verbände, Bildungseinrichtungen, Forschungsinstitute, Stiftungen, Gewerkschaften und andere zivilgesellschaftliche Organisationen gefördert, die zur Stärkung einer aktiven europäischen Bürgerschaft beitragen. Inhaltliche Schwerpunkte im neuen Programmzeitraum von 2014 bis 2020 sollen die Themen "Europäisches Geschichtsbewusstsein" und "Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung" sein.
Der Hauptausschuss war am 28. November auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrags (18/101) von CDU/CSU und SPD gegen das Votum von Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen eingesetzt worden. Er zählt je 47 ordentliche und stellvertretende Mitglieder, von denen die CDU/CSU 23, die SPD 14, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen jeweils fünf stellen. Vorsitzender ist – ohne Stimmrecht – Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert, der sich durch andere Mitglieder des Präsidiums vertreten lassen kann.
Dem Bundestag lag zur Abstimmung auch ein Antrag der Grünen (18/102) vor, der bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum von Union und SPD keine Mehrheit fand. Die Grünen hatten vorgeschlagen, statt eines Hauptausschusses die 22 ständigen Ausschüsse der vergangenen Wahlperiode in ihrer jeweiligen Struktur und Größe einzusetzen, bis die ständigen Ausschüsse für die laufende Wahlperiode anhand der Zuschnitte der Bundesministerien einer neu zubildenden Bundesregierung eingesetzt werden können.
In der Plenarsitzung am 18. November hatte bereits die Fraktion Die Linke vergeblich beantragt, vorab neun Ausschüsse einzusetzen (18/54).
Für den neuen Hauptausschuss, der sich am 28. November bereits konstituiert hat, ergeben sich eine Reihe von Besonderheiten. So ist er nur für Vorlagen zuständig, die vom Bundestagsplenum zur Beratung an ihn überwiesen wurden. Er hat, anders als ständige Ausschüsse, kein Selbstbefassungsrecht, er kann also nicht selbst die Themen wählen, mit denen er sich befassen möchte. Er hat jedoch die Möglichkeit, Sachverständige zu Anhörungen einzuladen und zu befragen.
Der Hauptausschuss übernimmt unter anderem die Rolle des Haushaltsausschusses entsprechend der Vorgaben, die sich aus Gesetzen und der Geschäftsordnung des Bundestages ergeben. So hatte er sich in seiner ersten nichtöffentlichen Ausschusssitzung bereits mit zwei Vorlagen zu befassen, die auch auf der Tagesordnung des Plenums am 28. November standen: dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes (18/69) und dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (18/68 neu).
In beiden Fällen musste der Hauptausschuss dem Bundestag Bericht erstatten über die Vereinbarkeit der finanziellen Auswirkungen dieser Gesetzentwürfe mit dem laufenden Bundeshaushalt und künftigen Haushalten (Artikel 96 Absatz der Geschäftsordnung des Bundestages) – eine Aufgabe, die normalerweise dem Haushaltsausschuss zufällt.
Bundestagspräsident Lammert sagte in der konstituierenden Sitzung des Hauptausschusses, dieser habe auch Themen aus dem Bereich der Euro-Stabilisierung und EU-Angelegenheiten zu beraten. Dazu zählten etwa Themen, die beim Gipfel der Staats- und Regierungschefs der EU am19. und 20. Dezember eine Rolle spielen werden. Der Hauptausschuss kann sich von der Bundesregierung mündlich zu EU-Angelegenheiten unterrichten lassen, wie es im Antrag von Union und SPD heißt.
Der Hauptausschuss nimmt nach den Worten Lammerts aber nicht nur Aufgaben des Haushaltsausschusses wahr, sondern auch Aufgaben des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union (Artikel 45 des Grundgesetzes), des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses (Artikel 45a) sowie des Petitionsausschusses (Artikel 45c).
Lammert kündigte an, dass der Hauptausschuss Beschlüsse zu 650 Petitionen, die bereits in der vergangenen Wahlperiode beraten wurden und "bescheidungsreif" sind, damals aber nicht mehr verabschiedet werden konnten, empfehlen werde. Der Ausschussvorsitzende nannte es hilfreich, dass alle Fraktionen sich bemüht hätten, den Ausschuss so breit zusammenzusetzen, dass das Spektrum der genannten Ausschüsse abgedeckt wird.
Der Hauptausschuss ist dem Beschluss zufolge aufgelöst, wenn sich ständige Ausschüsse für die laufende Wahlperiode im Bundestag konstituiert haben. Diese Ausschüsse sollen vom Plenum am Donnerstag, 19. Dezember eingesetzt werden. Ihr Zuschnitt soll sich am Zuschnitt der Ministerien der künftigen Bundesregierung orientieren. Die ständigen Ausschüsse sollen sich in der ersten Sitzungswoche des Bundestages im neuen Jahr (13. bis 17. Januar) konstituieren.
Lammert nannte den Hauptausschuss "eine Besonderheit", für die es in der deutschen Nachkriegsgeschichte kein Vorbild und kein Beispiel gebe. Unterschiedlich bewertet werde, ob es sich dabei eher um eine "Innovation" oder eher um ein "Problem" handele. Er selbst sprach von einer "vertretbaren Lösung" bis zur Konstituierung der ständigen Ausschüsse. (vom/04.12.2013)