22 Ausschüsse nehmen ihre Arbeit im Januar auf


Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Dezember 2013, einstimmig einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (18/211) angenommen und die Einsetzung von 22 ständigen Ausschüssen beschlossen. Die Ausschüsse sollen sich in der ersten Sitzungswoche im Januar 2014 konstituieren. Damit wird der 47-köpfige Hauptausschuss abgelöst, der am 28. November mit allgemeiner Zuständigkeit eingesetzt worden war, um dringende Beratungen während der fast dreimonatigen Koalitionsverhandlungen zu ermöglichen.

Die ständigen Ausschüsse

Mit dem Beschluss hat das Plenum folgende Ausschüsse eingerichtet: Den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung mit 14 Mitgliedern, den Petitionsausschuss mit 26 Mitgliedern, den Auswärtigen Ausschuss mit 37 Abgeordneten und den Innenausschuss mit insgesamt 37 Mitgliedern. Weiter wurden der Sportausschuss mit 18 Parlamentariern, der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz mit 39 Mitgliedern, der Finanzausschuss mit 37 Abgeordneten und der Haushaltsausschuss mit 41 Mitgliedern beschlossen.

Des Weiteren werden der Ausschuss für Wirtschaft und Energie mit 46 Mitgliedern, der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft mit 34 Abgeordneten, der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit 41 Mitgliedern, der Verteidigungsausschuss mit 32 Mitgliedern, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit 36 Parlamentariern, der Ausschuss für Gesundheit mit 37 Mitgliedern, der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur mit 41 Bundestagsabgeordneten, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mit 36 Mitgliedern und mit 16 Fachpolitikern der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe eingerichtet.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung konstituiert sich mit 34 Parlamentariern. Eingerichtet werden auch der Ausschuss für Kultur und Medien mit 18 Abgeordneten, der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit 21 sowie der Ausschuss für Tourismus mit 18 und der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union mit 34 Mitgliedern.

Vorsitze nach Fraktionsgröße verteilt

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU, Manfred Grund, sagte im Plenum: "Mit dem heutigen Einsetzungsbeschluss für 22 ständige Ausschüsse und deren Arbeitsaufnahme Mitte Januar wird der Hauptausschuss seine Tätigkeit wieder einstellen können." Für die Kontrollfunktion des Parlaments sei es wichtig, dass sich die Ausschüsse spiegelbildlich zu den Ministerium abbilden: "Jedem Bundesministerium steht ein ständiger Ausschuss gegenüber."

Das bedeutet, dass sich dort, wo sich die Zuständigkeiten der Ministerien im Vergleich zur vergangenen Wahlperiode verändert haben (Wirtschaft und Energie; Recht und Verbraucherschutz; Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit; Verkehr und digitale Infrastruktur; Ernährung und Landwirtschaft) auch die Zuständigkeiten der entsprechenden Bundestagsausschüsse verändern.

Jeder Abgeordnete werde mindestens eine ordentliche Mitgliedschaft in einem Ausschuss erhalten, versprach Grund. Die Verteilung der Ausschussvorsitze werde der Größe der einzelnen Bundestagsfraktionen entsprechen. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sollen je zwei Vorsitzende stellen, die Sozialdemokraten sieben und die Fraktion der CDU/CSU elf.

Linke fordert zwei weitere Ausschüsse

Zustimmung zum Antrag zur Einsetzung der Ausschüsse äußerte Roland Claus (Die Linke). Zusätzlich warb er für einen Antrag der Linksfraktion, zwei zusätzliche Ausschüsse für die Themenbereiche kommunale Angelegenheiten und Deutsche Einheit einzurichten (18/109, 18/110). "Wir wollen darüber reden und entscheiden, wo und wie die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse sich vollzieht."

Claus wollte bei dieser Frage strukturschwache Regionen im Osten wie im Westen der Bundesrepublik einbezogen wissen. "Wir haben die Aufgabe, Struktur- und Regionalpolitik neu zu denken." Investitionen würden vorranging in Metropolen getätigt. Ein Auseinanderdriften von Metropolen und ländlichen Räumen sei zu befürchten. Die übrigen Fraktionen lehnten beide Anträge ab.

SPD kündigt Internetausschuss für Februar 2014 an

"Das Warten hat sich gelohnt", spielte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Christine Lambrecht, auf die lange Zeit der Koalitionsverhandlungen an. "Es wird ein weiterer Ausschuss dazukommen." Lambrecht kündigte an, dass ein Ausschuss zum Themenbereich Internet und digitale Agenda im Februar 2014 eingerichtet wird.

"Wir setzen hier ein Zeichen mit einem solchen Ausschuss, der über viele Fachbereiche hinweg eine Bündelung vornimmt." Netzpolitik sei mehr als ein Querschnittsthema. "Und deswegen halten wir es für wichtig, dass es einen eigenständigen Ausschuss gibt." Die spätere Einsetzung des Ausschusses im Februar rechtfertigte die Abgeordnete damit, dass noch Detailfragen geklärt werden müssten. So stehe die Frage im Raum, welches Ministerium dem Internetausschuss gegenübergestellt werde oder ob der Ausschuss "frei schwebend" sein soll.

Grüne kritisieren "Parlament im Wartestand"

"Die Zeit ist überfällig, dass heute endlich die Ausschüsse eingesetzt werden", sagte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen, Britta Haßelmann. Der Bundestag sei ein Parlament im Wartestand gewesen. "Die letzten Monate haben uns nicht gut getan, was die Arbeitsfähigkeit des Parlaments angeht." Haßelmann kritisierte die Einrichtung des Hauptausschusses als Posse, die auf zweifelhafter Geschäftsordnungsgrundlage erfolgt sei.

Für die Oppositionsfraktionen erklärte die Grüne, dass durch gesetzliche Regelungen und Anpassungen in der Geschäftsordnung des Bundestages die Minderheitenrechte "verbrieft werden müssen". Eine Absichtserklärung reiche nicht aus. Die Grünen-Fraktion wolle nicht vom guten Willen der beiden großen Koalitionsfraktionen abhängig sein, um zum Beispiel die Einrichtung von Untersuchungsausschüssen verlangen zu können.

Beiden Oppositionsfraktionen fehlt aufgrund ihrer Größe das notwendige Quorum von einem Viertel der Bundestagsmitglieder, um dieses Oppositionsrecht durchsetzen zu können. (eis/19.12.2013)