Dorothee Bär, CDU/CSU

Bär, Dorothee

Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Dipl.-Politologin

Wahlkreis 248 Bad Kissingen
Direkt gewählt in Bayern

Geboren am 19. April 1978 in Bamberg, römisch-katholisch, verheiratet, zwei Töchter und ein Sohn.

Altstipendiatin der Hanns-Seidel-Stiftung e.V., Studium der Politikwissenschaften an der Hochschule für Politik in München und am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin, Abitur in Bamberg am Franz-Ludwig-Gymnasium 1999, Highschool-Diploma in Grayslake, Illinois, USA 1996.

Eintritt in die Junge Union 1992, Eintritt in die CSU 1994,  Haßberge, seit 2001 Mitglied im CSU-Parteivorstand, 2001 bis 2003 Landesvorsitzende des RCDS in Bayern, 2003 bis 2007 stellvertretende Landesvorsitzende der Jungen Union Bayern, 2008 bis 2012 stellvertretende Bundesvorsitzende der Jungen Union Deutschlands, seit 2008 Kreisrätin im Landkreis Haßberge, seit 2009 Stellvertretende Generalsekretärin der CSU, seit 2010 Vorsitzende des CSU-Netzrates, seit 2011 Vorsitzende des CSUnet, seit 2011 stellvertretende Bezirksvorsitzende der CSU Unterfranken, stellvertretende Kreisvorsitzende der Frauen Union.

Mitglied des Bundestages seit 2002; 2009 bis 2013 Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, seit Dezember 2013 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur.


Kontakt

Dorothee Bär, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Hauptausschuss

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Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".