Dr. Helge Braun, CDU/CSU

Staatsminister bei der Bundeskanzlerin, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung a.D., Arzt

Wahlkreis 173 Gießen
Direkt gewählt in Hessen

Geboren am 18. Oktober 1972 in Gießen; römisch-katholisch; verheiratet

1992 Abitur an der Liebigschule in Gießen; 1993/94 Wehrdienst bei der Bundeswehr in Koblenz; 1994 bis 2001 Studium der Humanmedizin an der Justus-Liebig-Universität Gießen; 2001 bis 2009 Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin, Schmerztherapie am Universitätsklinikum Gießen und Marburg (Standort Gießen); 2007 Promotion.
 
1989 bis 2007 Mitglied der Jungen Union, ehemaliger Kreis- und Bezirksvorsitzender der Jungen Union (JU); seit 1990 Mitglied der CDU; seit 2004 Vorsitzender des CDU Kreisverbandes Gießen; seit 2007 Vorsitzender des CDU Bezirksverbandes Mittelhessen.
 
1997 bis 2009 Stadtverordneter in der Gießener Stadtverordnentenversammlung; 2006 bis 2009 Mitglied des Kreistages im Landkreis Gießen und Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion.
 
2002 bis 2005 Mitglied des 15. Deutschen Bundestages, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung und im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit sowie Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung.
 
2003 bis 2005 und seit 2009 stellvertretender Vorsitzender der Landesgruppe Hessen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
 
2009 bis 2013 Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, seit Dezember 2013 Staatsminister bei der Bundeskanzlerin.

Kontakt

Dr. Helge Braun, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".