Christine Buchholz, Die Linke

Buchholz, Christine

Freiberufliche Redakteurin, wissenschaftliche Mitarbeiterin

Wahlkreis 185 Offenbach
Gewählt über Landesliste Hessen

Geboren am 2. April 1971 in Hamburg; verheiratet; zwei Kinder.

1990 Abitur; 1991 bis 1998 Studium der Erziehungswissenschaften, Religion, Sozialwissenschaften mit Schwerpunkt Politik in Hamburg; Staatsexamen.

1995 bis 2005 Assistentin für Behinderte; 2002 bis 2005 freiberufliche Redakteurin; 2005 bis 2009 wissenschaftliche Mitarbeiterin bei MdBs der Linksfraktion.

Seit 1994 aktiv in verschiedenen sozialen Bewegungen, u.a. Studierendenproteste, Anti-Nazi-Bewegung, Friedensbewegung, Globalisierungskritische Bewegung im Rahmen des Europäischen Sozialforums und der Blockupy-Proteste gegen Bankenmacht und die Politik der EU-Troika in Frankfurt am Main.

1994 bis 1999 Mitglied der SPD; seit 2004 Mitglied in der WASG, später der Partei Die Linke. Seit 2007 Mitglied im geschäftsführenden Parteivorstand. Mitglied der Strömung Sozialistische Linke und Unterstützerin des Netzwerks Marx21. Darüber hinaus Mitglied bei ver.di, attac und der Rosa-Luxemburg-Stiftung.

Seit 2009 Mitglied des Bundestages und Friedenspolitische Sprecherin der Linken. Mitglied im Verteidigungsausschuss und stellvertretendes Mitglied im Auswärtigen Ausschuss. Mitglied im Kundus-Untersuchungsausschuss und stellvertretendes Mitglied im Eurohawk-Untersuchungsausschuss.


Kontakt

Christine Buchholz, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

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Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".