Sevim Dağdelen, Die Linke

Journalistin

Wahlkreis 140 Bochum I
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen

Geboren am 4. September 1975 in Duisburg; ledig.

1997 Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife in Duisburg; 1998 bis 2001 Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg; 2001 bis 2002 Akademisches Jahr an der juristischen Fakultät der University of Adelaide, Südaustralien; seit April 2002 an der Universität zu Köln.

Juni 1996 bis Juni 1998 Mitglied im Landesvorstand der LandesschülerInnen­vertretung Nordrhein-Westfalen (LSV NW) und Mitglied im Bundesausschuss der BundesschülerInnenvertretung; Juni 1999 bis Juni 2000 Autonomes AusländerInnen­referat der Universität Marburg; journalistische Tätigkeiten.

Seit 1991 Mitglied der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di; Ende 1993 bis 2001 aktives Mitglied der Bundesjugendkommission der Jugendorganisation der DIDF (Föderation Demokratischer Arbeitervereine e.V.); seit Februar 2003 Mitglied im geschäftsführenden Bundesvorstand der DIDF; März 2005 Gründungsmitglied "Bundesverband der Migrantinnen".

1995 bis 1996 redaktionelle Mitarbeit bei "Tatsachen"; 1996 ein Jahr freie Mitarbeiterin in der Europaredaktion der türkischsprachigen Tageszeitung "Evrensel"; Anfang 1998 bis 2001 Mitglied im Redaktionskollektiv der Zeitschrift "junge Stimme"; seit April 2002 freie Mitarbeiterin bei "Evrensel"; nebenher Übersetzerin für verschiedene Publikationen.


Kontakt

Sevim Dağdelen, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".