Dr. rer. pol. Daniela De Ridder, SPD

Unternehmensberaterin

Wahlkreis 031 Mittelems
Gewählt über Landesliste Niedersachsen

Geboren am 27. November 1962 in Kiel; evangelisch-lutherisch; verheiratet, zwei Kinder.

Abitur am Königlichen Athenäum in Eupen (Belgien); Volontariat bei der Tageszeitung Grenz-Echo (Eupen/Belgien); Studium der Sozial- und Kommunikationswissenschaften, Romanistik und Kunstpädagogik an der RWTH Aachen, am Institut Supérieur des Beaux Arts Saint Luc de Liège in Belgien und an der Georg-August-Universität Göttingen; Promotion als Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlerin an der Universität Osnabrück.

Redakteurin bei der Göttinger Woche; Wissenschaftliche Assistentin, Leiterin der Gleichstellungsbüros und hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte an den Universitäten Göttingen, Lüneburg, Osnabrück sowie an den Fachhochschulen Nordost-Niedersachsen (Lüneburg) und Osnabrück (einschließlich Campus Lingen); Projektleiterin bei einem Beratungsunternehmen in Gütersloh; seit 2012 freiberufliche Unternehmensberaterin.

Auszeichnung der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens; Promotionspreis von Arbeit und Leben; Mitgliedschaft bei der Arbeiterwohlfahrt, bei der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), den Freunden der Kunsthalle Dominikanerkirche, den Osnabrücker Friedensgesprächen, der Felix-Nussbaum-Gesellschaft.

1992 Eintritt in die SPD; 2008 bis 2011 Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) im Landkreis Osnabrück; 2009 bis 2011 Beisitzerin im Kreisvorstand für den Landkreis Osnabrück; 2011 Landratskandidatin für SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Bürgerforum Emlichheim im Landkreis Grafschaft Bentheim; seit 2011 SPD-Kreisvorsitzende der Grafschaft Bentheim.


Kontakt

Dr. rer. pol. Daniela De Ridder, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

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Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".