Klaus Ernst, Die Linke

Klaus Ernst

Gewerkschaftssekretär

Wahlkreis 250 Schweinfurt
Gewählt über Landesliste Bayern

Geboren am 1. November 1954 in München; konfessionslos, ledig.

Realschule; 1974 Facharbeiterprüfung; berufliche Tätigkeit als Elektromechaniker und Elektrotechniker; Jugendvertreter und Betriebsrat; Wahl zum Vorsitzender des Ortsjugendausschusses der IG Metall und der DGB Jugend in München; 1979 bis 1984 Studium der Volkswirtschaft und Sozialökonomie, Abschluss Diplom-Volkswirt und Diplom-Sozialökonom.

Mitglied der IG Metall; Mitarbeit in der Organisation des Streiks 1984 zur Durchsetzung der 35-Stunden-Woche; Nach dem Studium Anstellung als Gewerkschaftssekretär in der Stuttgarter IG Metall, 1995 bis 2010 gewählter 1. Bevollmächtigter der IG Metall Schweinfurt.

Seit 1972 Mitglied der IG Metall; 30 Jahre lang Mitglied der SPD; 2004 Ausschluss aus der SPD; Gründung des Vereins und der Partei "Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit" (WASG); Juni 2007 bis Mai 2010 stellvertretender Parteivorsitzender der Partei Die Linke; Mai 2010 bis Juni 2012 Vrsitzender der Partei Die Linke.

Mitglied des Bundestages seit 2005; 2005 bis 2009 stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion Die Linke; 2005 bis 2012 Mitglied im Vorstand der Bundestagsfraktion Die Linke; 2005 bis 2009 Leiter des Arbeitskreises "Gesundheit und soziale Sicherung" der Fraktion Die Linke; 2009 bis 2010 Leiter des Arbeitskreises "Arbeit und Soziale Sicherung"; 2012 bis 2013 ordentliches Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages.


Kontakt

Klaus Ernst, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Hauptausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".