Enak Ferlemann, CDU/CSU

Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Geschäftsführer

Wahlkreis 029 Cuxhaven - Stade II
Direkt gewählt in Niedersachsen

Geboren am 12. Juli 1963 in Bad Rothenfelde; evangelisch-lutherisch; verheiratet, zwei Kinder.

Grundschule Abendrothschule; Lichtenberggymnasium, 1982 Abitur. 1982 Banklehre bei einer norddeutschen Privatbank; 1984 Wehrdienst bei der Luftwaffe; 1985 Studium der Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft und Philosophie.

Tätigkeiten in wirtschaftsberatenden Berufen, seit 1995 geschäftsführender Gesellschafter einer Wirtschaftsberatungsgesellschaft.

Mitglied der Hafenwirtschaftsgemeinschaft Cuxhaven, des Nautischen Vereins, der Kulturstiftung der Sparkasse.

1976 Mitglied der Schülerunion und Jungen Union, Stadt-, Kreis- und Bezirksvorsitzender, Mitglied im Landesvorstand; seit 1979 Mitglied der CDU, 1990 Stadtverbandsvorsitzender der CDU Cuxhaven; seit 1995 Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Cuxhaven; seit 1999 Vorsitzender des CDU-Bezirksverbandes Stade für den Elbe-Weser-Raum, Mitglied im Landesvorstand der CDU Niedersachsen; stellvertretender Vorsitzender des Wirtschaftsrates der CDU e. V.; seit 1986 Mitglied im Rat der Stadt Cuxhaven, seit 1991 Fraktionsvorsitzender; seit 1991 Mitglied im Kreistag des Landkreises Cuxhaven, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses.

Mitglied des Bundestages seit 2002; seit Dezember 2013 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur.


Kontakt

Enak Ferlemann, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".