Ingrid Fischbach, CDU/CSU

Ingrid Fischbach

Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, Lehrerin

Wahlkreis 141 Herne - Bochum II
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen

Geboren am 25. Juni 1957 in Wanne-Eickel; römisch-katholisch; verheiratet, eine Tochter.

Abitur; Studium Deutsch und Geschichte für das Lehramt Sekundarstufe I.

Langjährige Tätigkeit als Lehrerin an der Polizeischule Selm/Bork, seit 1995 an der Erich-Fried-Gesamtschule Herne.

Mitbegründerin des Vereins "Herner Tageseltern e. V."; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.; Mitglied des Hauptausschusses (ehrenamtlich); Institut für Kirche, Management und Spiritualität (IKMS) an der philosophisch-theologischen Hochschule Münster; Mitglied des wissenschaftlichen Beirates (ehrenamtlich), Kinder-Kultur-Magazin "KiKuMa" der Ursula-Lübbe-Stiftung Mitglied des Herausgeberbeirates (ehrenamtlich).

1990 Eintritt in die CDU; 1994 bis 1998 Mitglied im Rat der Stadt Herne; 1998 bis 2007 Kreisvorsitzende der CDU Herne; 2001 bis 2011 stellvertretende Landesvorsitzende der Frauen-Union Nordrhein-Westfalen; seit 2011 Landesvorsitzende der Frauen-Union Nordrhein-Westfalen.

Mitglied im Bundestag seit 1998; stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.

Stellvertretendes Mitglied Gemeinsamer Ausschuss. Stellvertretendes Mitglied in den  Ausschüssen Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Arbeit und Soziales; Mitglied der Arbeitnehmergruppe; Mitglied der AG Kommunalpolitik; Mitglied der Parlamentariergruppen Deutsch-Brasilianisch, USA, Deutsch-Australisch-Neuseeländisch, Freundeskreis Taipei, seit Dezember 2013 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit.


Kontakt

Ingrid Fischbach, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Stellvertretendes Mitglied

  • Hauptausschuss

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Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".