Klaus-Peter Flosbach, CDU/CSU

Klaus-Peter Flosbach

Diplom-Kaufmann, selbständiger Wirtschaftsberater

Wahlkreis 099 Oberbergischer Kreis
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 8. Januar 1952 in Wipperfürth; katholisch; verheiratet, drei Kinder.

Schulzeit in Wipperfürth, Abitur am Engelbert-von-Berg-Gymnasium Wipperfürth, Studium der Betriebswirtschaft in Köln mit den Schwerpunkten Steuerlehre, - Finanzwissenschaft, Revisions- und Treuhandwesen, Abschluss 1979 als Diplom-Kaufmann.

1979 bis 1992 Angestellter in Finanzunternehmen, seit 1992 selbständiger Wirtschaftsberater.

1999 bis 2002 Mitglied der Landschaftsversammlung Rheinland.

1972 Eintritt in die CDU, 1974 bis 1984 Stadtverbands-, Kreis- und Bezirksvorsitzender der Jungen Union, 1987 bis 1991 Kreisvorsitzender der Mittelstandsvereinigung, 1989 bis 1995 Kreisschatzmeister der CDU, seit 1995 CDU-Kreisvorsitzender Oberberg. 1979 bis 1982 Stadtrat in Wipperfürth, 1994 und 1999 bis 2010 Mitglied im Oberbergischen Kreistag, dort 1999 bis 2002 CDU-Fraktionsvorsitzender.

Mitglied des Bundestages seit 2002, Mitglied des Finanzausschusses, stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, stellvertretendes Mitglied im Haushaltsausschussseit 25.01.2011 finanzpolitischer Sprecher und Vorsitzender der AG Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Vorsitzender der Deutsch-Kanadischen Parlamentariergruppe.


Kontakt

Klaus-Peter Flosbach, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Hauptausschuss

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Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".