Kai Gehring, Bündnis 90/Die Grünen

Kai Gehring

Diplom-Sozialwissenschaftler

Wahlkreis 120 Essen III
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen

Geboren am 26. Dezember 1977 in Mühlheim an der Ruhr.

1984 bis 1988 Fischlaker Grundschule Essen, 1988 bis 1997 Geschwister-Scholl-Gymnasium Velbert, Abitur. 1997 bis 1998 Zivildienst in der Evangelischen Studierendengemeinde (ESG), Universität Duisburg-Essen. 1998 bis 2004 Studium der Sozialwissenschaft, Ruhr-Universität Bochum; Diplom-Sozialwissenschaftler.

Seit 2005 Mitglied des Bundestages; 2005 bis 2011 Sprecher für Jugend- und Hochschulpolitik, 2011 bis 2013 Sprecher für Bildungs- und Hochschulpolitik; seit 2005 Mitglied im Ausschuss für  Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung und (stellvertretendes) Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen.

Mitglied im Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung, im Kuratorium des Deutschen Studentenwerks, im Kuratorium des Evangelischen Studienwerks e.V. Villigst, im Kuratorium der Stiftung Lesen e.V., im Fachbeirat des Studienwerks der Heinrich-Böll-Stiftung, Mitglied der Grünen Akademie der Heinrich-Böll-Stiftung  und im Beirat der Fernuniversität Hagen. Darüber hinaus ist er Mitglied bei amnesty international, bei Greenpeace und im LSVD e.V..

Seit 1998 Mitglied Bündnis 90/Die Grünen (Kreisverband Essen), 1998 bis 2002 Mitbegründer und Landesvorstandsmitglied Grüne Jugend NRW, 2000 bis 2002 als Sprecher, 2002 bis 2006 Mitglied im Landesvorstand der Grünen NRW.


Kontakt

Kai Gehring, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

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Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".