Oliver Grundmann, CDU/CSU

Oliver Grundemann

Geschäftsführer, Rechtsanwalt

Wahlkreis 030 Stade I - Rotenburg II
Direkt gewählt in Niedersachsen

Geboren am 21. August 1971 in Stade; evangelisch-lutherisch; verheiratet, drei Kinder.

1987 Realschulabschluss in Stade, 1990 Ausbildungsabschluss zum Chemielaborant in Buxtehude, 1993 Abitur über 2. Bildungsweg BBS Stade, 1995 Ende zweijährige Bundeswehrdienstzeit als Reserveoffizier in Cuxhaven (Hauptmann d.R.), 2001 Studienabschluss der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg, 2005 Zweites juristisches Staatsexamen.

Ab 2001 Assistent der Geschäftsleitung, anschließend Justiziar/Rechtsanwalt, Leitender Syndikus, Geschäftsführer in inhabergeführter, mittelständischer Unternehmensgruppe im Bereich der Umweltdienstleistungen.

Aufsichtsratstätigkeiten in den Elbe Kliniken Stade-Buxtehude und den Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH (EVB), Für unternehmerisches Engagement Auszeichnung des entwickelten Recyclingverfahrens und der aufgebauten Gesellschaft mit dem Deutschen Rohstoffeffizienzpreis 2011 und Auszeichnung "Ort im Land der Ideen 2012".

1987 Eintritt in Junge Union, Stadt-, Kreis- und Bezirksvorsitzender 1987 Eintritt in die CDU, seit 2003 Vorsitzender der CDU Hansestadt Stade, Mitglied in übergeordneten parteipolitischen Gremien seit 1996 Mitglied im Rat der Hansestadt Stade seit 2011 stellvertretender Bürgermeister der Hansestadt Stade, seit 2001 Abgeordneter im Stader Kreistag, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und unter anderem Vorsitzender des Regionalplanungs- und Umweltausschusses.


Kontakt

Oliver Grundmann, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

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Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".