Dr. Stephan Harbarth, CDU/CSU

Rechtsanwalt

Wahlkreis 277 Rhein-Neckar
Direkt gewählt in Baden-Württemberg

Geboren am 19. Dezember 1971 in Heidelberg; römisch-katholisch; verheiratet, zwei Kinder.

1991 Abitur am Bunsen-Gymnasium Heidelberg; 1991 bis 1996 Studium der Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg; 1996 Erste juristische Staatsprüfung; 1997 bis 1999 Juristischer Vorbereitungsdienst beim Kammergericht, Berlin; 1998 Promotion zum Dr. iur. an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg; Stipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG); 1999 Zweite juristische Staatsprüfung; 1999 bis 2000 Studium der Rechtswissenschaft an der Yale Law School, New Haven, Connecticut, USA; Stipendiat des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD); 2000 LL.M. (Yale).

2000 Zulassung als Rechtsanwalt; 2006 bis 2008 Partner der internationalen Anwaltssozietät Shearman & Sterling LLP; seit Mai 2008 Vorstandsmitglied der SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG; seit 2004 Lehrbeauftragter an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.

1995 bis 1997 Kreisvorsitzender Junge Union Rhein-Neckar; seit 1995 Mitglied Kreisvorstand CDU Rhein-Neckar; seit 2005 Mitglied Bezirksvorstand CDU Nordbaden; seit 2007 Stellvertretender Kreisvorsitzender CDU Rhein-Neckar; seit 2009 Mitglied im CDU-Bundesausschuss; seit Oktober 2011 Kreisvorsitzender der CDU Rhein-Neckar; seit 2013 Mitglied des Landesvorstandes der CDU Baden-Württemberg; Mitglied im Bundesfachausschuss Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzpolitik der CDU Deutschlands. Mitglied in zahlreichen Vereinen und Organisationen.

Seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages.


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Dr. Stephan Harbarth, MdB

Deutscher Bundestag
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11011 Berlin

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Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".