Dr. Eva Högl, SPD

Dr. Eva Högl

Juristin, Ministerialrätin a.D.

Wahlkreis 075 Berlin-Mitte
Direkt gewählt in Berlin

Geboren am 6. Januar 1969 in Osnabrück; evangelisch-lutherisch; verheiratet.

1988 Abitur. 1988 bis 1994 Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück und Leiden (Niederlande), 1994 Erstes juristisches Staatsexamen; 1995 bis 1996 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück, 1997 Promotion; 1997 bis 1999 Referendariat am OLG Oldenburg; 1999 Zweites juristisches Staatsexamen, 1999 bis 2009 Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2006 bis 2009 Leiterin des Referats "Europäische Beschäftigungs- und Sozialpolitik; Europabeauftragte".

Mitglied bei Gewerkschaft ver.di, AWO, Deutscher Juristinnenbund, Deutsch-Britische Gesellschaft, Pro Asyl, Europa-Union-Deutschland e.V. (Vizepräsidentin), Transparency International e.V., Marie-Schlei-Verein, evangelisch-lutherische Kirche, Kunstverein Haus am Lützowplatz, Förderkreis Denkmal für die ermordeten Juden Europas e.V. (Vorstand), Förderverein Willy-Brandt-Zentrum Jerusalem, Lebenshilfe e.V., Gegen Vergessen für Demokratie e.V., Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (Beirat), Deutsche Vereinigung für Parlamentsfragen e.V. (Vorstand).

Seit Juni 2007 Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen Berlin sowie Mitglied des SPD-Landesvorstandes Berlin, 1997 bis 2001 und 2009 bis 2011 Mitglied des SPD-Parteivorstandes; 1991 bis 1995 stellvertretende Bundesvorsitzende der Jusos. Mitglied der SPD seit 1987.

Mitglied des Bundestages seit Januar 2009.

 


Kontakt

Dr. Eva Högl, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

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Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".