Reinhold Jost, SPD

Jost, Reinhold

Finanzfachwirt

Wahlkreis 297 Saarlouis
Gewählt über Landesliste Saarland

Geboren am 4. Juni 1966 in Saarlouis; römisch-katholisch; ledig.

1972 bis 1981 Grund- und Hauptschule in Siersburg; 1981 bis 1984 Stahlbauschlosserlehre bei Dillinger Stahlbau (DSD) mit Facharbeiterbrief; 1984 bis 1988 Berufsaufbau- und Fachoberschule (Metall) im Berufsbildungszentrum Völklingen.

1984 bis 1988 Tätigkeiten bei der Dillinger Hütte AG als Ferienbeschäftigter; 1988 bis 1990 Ausbildung zum Finanzfachwirt in der saarländischen Finanzverwaltung; 1990 bis 1999 Steuersekretär in der saarländischen Finanzverwaltung; seit 1999 Abgeordneter im Landtag des Saarlandes (mit einer kurzen Unterbrechung).

Unter anderem Dienstleistungsgewerkschaft ver.di; Gewerkschaft der Polizei; IG Metall; diverse Kultur-, Sport- und karitative Vereine; Arbeiterwohlfahrt; Sozialverband VdK Deutschland; Naturfreunde; Berg- und Hüttenarbeiterverein Rehlingen-Siersburg.

Seit 1983 SPD-Mitglied; seit 1992 Vorsitzender der SPD Rehlingen-Siersburg; seit 1994 Mitglied im Gemeinderat Rehlingen-Siersburg; seit 1995 Ortsvorsteher in Siersburg und Mitglied des Ortsrates; seit 1999 (mit kurzer Unterbrechung) Mitglied des Saarländischen Landtages; 2001 bis 2005 Vorsitzender der sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK); seit 2005 Generalsekretär der SPD Saar; 2005 bis 2012 Vorsitzender im Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen des Saarländischen Landtages; seit 2009 Landesgeschäftsführer der SPD Saar; seit 2010 Vorsitzender des SPD-Kreisverbandes Saarlouis; seit 2012 Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion.


Kontakt

Reinhold Jost, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

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Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".