Frank Junge, SPD

Junge Frank

Wahlkreis 013 Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
Gewählt über Landesliste Mecklenburg-Vorpommern

Geboren am 5. Mai 1967 in Halle/Saale; verheiratet, zwei Kinder.

Von 1973 bis 1988 Leistungssportler im Wasserspringen beim Sportclub Chemie Halle. 1984 Abschlusszeugnis an der Kinder- und Jugendsportschule "Friedrich Engels", Halle/Saale. 1987 Reifezeugnis an der Kinder- und Jugendsportschule "Friedrich Engels", Halle/Saale. 1993 Abschluss des Studiums der Sportwissenschaften als Diplomsportlehrer an der Universität Leipzig.

1994 bis 1997 Präventionsfachkraft Bewegung bei der AOK Mecklenburg-Vorpommern, Wismar. 1997 bis 1999 Stellvertretender Leiter des Stabsbereichs Marketing der AOK Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin. 1999 bis 2001 Kundencenterleiter der AOK Mecklenburg-Vorpommern, Wismar. Seit 2001 Pressesprecher und Leiter des Amtes für Presse, Tourismus und Stadtmarketing der Hansestadt Wismar.

1998 Eintritt in die SPD. 1999 bis 2001 Mitglied der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar und stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion (Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe sowie im Hauptausschuss). Seit 2011 Mitglied im Kreistag Nordwestmecklenburg und Vorsitzender der SPD-Fraktion (Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus sowie im Kreisausschuss). seit 2012 Mitglied im SPD Kreisvorstand Nordwestmecklenburg-Wismar.


Kontakt

Frank Junge, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

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Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".