Rüdiger Kruse, CDU/CSU

Rüdiger Kruse, CDU/CSU

Geschäftsführer

Wahlkreis 020 Hamburg-Eimsbüttel
Gewählt über Landesliste Hamburg

Geboren am 10. Juni 1961 in Hamburg; ledig.

Abitur am Gymnasium Altona; Studium der Medizin bis zum 2. Staatsexamen an der Universität Hamburg.

Geschäftsführer der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Hamburg e. V. (SDW); seit 2006 Vorstand der Stiftung Unternehmen Wald.

1975 bis 1993 Junge Union; seit 1977 Mitglied der CDU; Ortsvorsitzender der CDU Lokstedt-Niendorf-Schnelsen; Kreisvorsitzender der CDU Eimsbüttel; 2001 bis 2009  Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft; 2006 - jetzt Ortsvorsitzender der CDU Lokstedt-Niendorf-Schnelsen (Hamburg); 2010 - jetzt Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Eimsbüttel (Hamburg); 2011 bis jetzt stellvertretender Landesvorsitzender der CDU Hamburg.

Seit 2009 direkt gewähltes Mitglied des Deutschen Bundestages für den Bezirk Hamburg - Eimsbüttel.

2009 - 2013: ordentliches Mitglied im Haushaltsausschuss, Berichterstatter für Kultur und Medien; ordentliches Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss, Berichterstatter für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung; ordentliches Mitglied im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung; stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit; 2010 - jetzt Mitglied des Bundesfachausschusses Klima-, Umwelt-, Energiepolitik.


Kontakt

Rüdiger Kruse, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".