Dr. Silke Launert, CDU/CSU

Silke Launert

Juristin

Bayern

Geboren am 27. Dezember 1976 in Stadtsteinach; Evangelisch-Lutherisch; verheiratet; zwei Kinder.

1996 Abitur Caspar-Vischer-Gymnasium Kulmbach; 1996 bis 2001 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth; 2001 1. Staatsexamen (vollbefriedigend); 2001 bis 2002 wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Dr. Wilhelm Mößle; 2002 Abschluss zur Wirtschaftsjuristin; 2002 bis 2004 Rechtsreferendariat am Landgericht Bayreuth; Regierung von Oberfranken; Deutsche Botschaft Washington D.C., USA; 2002 2. Staatsexamen (vollbefriedigend); 2013 Promotion an der Universtät Bayreuth.

2005 Richterin am Amtsgericht Hof (Betreuungs- und Nachlassangelegenheiten); 2005 bis 2007 Richterin am Landgericht Hof (Zivilsachen); 2007 bis 2009 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hof (allgemeine Delikte, Jugendkriminalität, Kinderpornografie); 2009 bis 2010 Elternzeit; seit Januar 2011 Richterin am Landgericht Hof (allg. Zivilsachen, Arzt- und Rechtsanwaltshaftung, Kapitalanlagefälle).

Richterverein; Juristische Gesellschaft e.V.; Frankenwaldverein; Verband Wohneigentum; Europaclub der FU Oberfranken; Kulturkreis Hof e.V.; Obst- und Gartenbauverein Wölbattendorf.

Mitglied im CSU-Bezirksvorstand Oberfranken; Mitglied im Landesvorstand der Frauenunion (FU); Leiterin der Projektgruppe Familie und Unterhaltsrecht des FU-Landesverbandes; seit Juni 2013 FU-Bezirksvorsitzende Oberfranken; stellvertretende CSU-Kreisvorsitzende Hof-Stadt; stellvertretende FU-Kreisvorsitzende Hof-Stadt; Mitglied im Bezirksvorstand der Mittelstandunion (MU) Oberfranken.


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Dr. Silke Launert, MdB

Deutscher Bundestag
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11011 Berlin

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Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".