Philipp Graf Lerchenfeld, CDU/CSU

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Landwirt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Wahlkreis 233 Regensburg
Direkt gewählt in Bayern

Geboren am 25. Mai 1952 in Köfering, Landkreis Regensburg; römisch-katholisch; verheiratet.

1958 bis 1962 Volksschule Köfering; 1962 bis 1972 Albrecht-Altdorfer-Gymnasium Regensburg; 1972 bis 1973 Wehrdienst bei den Gebirgsjägern in Reichenhall und Mittenwald; 1973 bis 1977 Studium der Agrarwissenschaften an der Technischen Universität München-Weihenstephan.

Inhaber eines landwirtschaftlichen Gutsbetriebs; seit 1982 Steuerberater; seit 1984 Wirtschaftsprüfer; 1989 bis 2003 Niederlassungsleiter der Bayerischen Treuhandgesellschaft AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft Regensburg; Mitglied des Aufsichtsrates der Krones AG, Neutraubling.

Mitglied im Beirat  des Verbandes der Bayerischen Grundbesitzer; Vorsitzender der Bezirksgruppe Oberpfalz der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw); Diözesanvorsitzender im DJK-Sportverband e.V. in der Diözese Regensburg; Diözesanvorsitzender des Diözesankomitees im Bistum Regensburg; Mitglied im Kuratorium der Universität Regensburg; Mitglied im Kuratorium des rci Regensburger Centrum für interventionelle Immunologie.

Seit 1990 Gemeinderat der Gemeinde Köfering; seit 2002 Kreisrat im Landkreis Regensburg; seit 2003 Mitglied des Bayerischen Landtags; 2003 bis 2008 Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie; 2008 bis 2013 Mitglied des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen und finanzpolitischer Sprecher der CSU-Landtagsfraktion.


Kontakt

Philipp Graf Lerchenfeld, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

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Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".