Dr. Carsten Linnemann, CDU/CSU

Dr. Carsten Linnemann

Diplom-Volkswirt

Wahlkreis 137 Paderborn - Gütersloh III
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 10. August 1977 in Paderborn; katholisch.

2002 bis 2006 Promotionsstudium der Volkswirtschaftslehre, TU Chemnitz
Abschluss: Dr. rer. pol. Diplom-Volkswirt. 1999 bis 2002 Studium der Betriebswirtschaftslehre, FHDW Paderborn
Abschluss: Diplom-Kaufmann (FH). 1998 Wehrdienst, Augustdorf, 1997 Abitur, Paderborn.

2007 bis 2009  Volkswirt bei der IKB Deutsche Industriebank, Bereich Konjunktur und Mittelstand, Düsseldorf, 2006 bis 2007 Assistent des Chefökonomen der Deutschen Bank, Prof. Norbert Walter, und Volkswirt bei Deutsche Bank Research, Frankfurt, 2003 bis 2004 Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Lehrbeauftragter am Lehrstuhl für Makroökonomie, TU Chemnitz, 2002 bis 2006 Promotionsstudium der Volkswirtschaftslehre, TU Chemnitz, Abschluss: Dr. rer. pol. Diplom-Volkswirt. 1999 bis 2002 Studium der Betriebswirtschaftslehre, FHDW Paderborn, Abschluss: Diplom-Kaufmann (FH). 1998 Wehrdienst, Augustdorf, 1997 Abitur, Paderborn.

Seit 2011 Mitglied des Beirates im Kompetenzzentrum für Nachhaltige Energietechnik sowie im Beirates des Instituts für Leichtbau mit Hybridsystemen, Uni Paderborn, seit 2010 Vorsitzender der Stiftung LEBENSlauf, Paderborn. 2012 Preis der Generationengerechtigkeit der JUNGEN UNTERNEHMER, 2004 bis 2006 Stipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung, 2003 Bundesforschungspreis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

2004 bis 2008 Mitglied des Rates der Gemeinde Altenbeken; seit 2009 Mitglied im Landesvorstand der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU NRW, seit 2010 Mitglied im Landesvorstand der CDU Nordrhein-Westfalen; seit 2013 Bundesvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU.

Seit 2009  Mitglied des Deutschen Bundestages.


Kontakt

Dr. Carsten Linnemann, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

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Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".