Caren Marks, SPD

Marks, Caren

Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Diplom-Geographin

Wahlkreis 043 Hannover-Land I
Gewählt über Landesliste Niedersachsen

Geboren am 25. September 1963 in Bad Pyrmont; Evangelisch-Lutherisch; zwei Kinder.

1983 Abitur am Gymnasium Mellendorf in der Wedemark; 1983 bis 1988 Studium der Geographie an der Universität Hannover mit Abschluss Diplom-Geographin.

1989 bis 1990 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hannover; 1991 Geburt des 1. Kindes; bis 2002 Familienfrau.

Mitglied IG BCE; AWO; Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK); pro familia (Vorsitzende Landesverband Niedersachsen, ehrenamtlich); Mitglied im Verwaltungsrat der Pestalozzi-Stiftung Burgwedel (ehrenamtlich); Freiwillige Feuerwehr Mellendorf; Schützenverein Mellendorf; Kneipp-Verein; Hannover 96, stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat des Deutsch-Französischen Jugendwerks (ehrenamtlich).

Seit 1998 Mitglied der SPD; seit 1999 Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Wedemark; Mitglied im SPD-Unterbezirksvorstand Region Hannover und im Vorstand des SPD- Bezirk Hannover; November 2001 bis Oktober 2002 Mitglied der Regionsversammlung der Region Hannover; seit 2001 Mitglied im Rat der Gemeinde Wedemark; seit 2011 Mitglied im Ortsrat Mellendorf, Gailhof.

Mitglied Bundestages seit 2002; 2008 bis 2013 Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Mitglied im SPD-Fraktionsvorstand, seit Dezember 2013 Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.


Kontakt

Caren Marks, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Hauptausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".