Dr. Matthias Miersch, SPD

Miersch, Matthias

Rechtsanwalt

Wahlkreis 047 Hannover-Land II
Direkt gewählt in Niedersachsen

Geboren am 19. Dezember 1968; Evangelisch-Lutherisch; ledig.

Kooperative Gesamtschule/Albert-Einstein-Schule Laatzen, 1988 Abitur; 1988 bis 1996 Ersatzdienst im Rettungsdienst und Katastrophenschutz der Johanniter; 1993 1. Jur. Staatsexamen Univ. Hannover; 1996 Ergänzungsstudium an der Verwaltungshochschule in Speyer; 1997 2. Jur. Staatsexamen.

Seit Juli 1997 Zulassung als Rechtsanwalt; 1999 Promotion Univ. Hannover in Verfassungsrecht und Rechtsgeschichte; Seit 2000 Fachanwalt für Strafrecht, Referent und Sachverständiger in Agrarausschüssen des Europäischen Parlaments und stellvertretendes Mitglied im Deutschen Bundestag.

Mitgl. NABU; AWO und CVJM.

Seit 1991 Mitgl. im Rat der Stadt Laatzen; 1995 bis 2005 Fraktionsvorsitzender; 2000 bis 2004 stellv. Vors. der SPD Hannover-Land; 2005 bis 2009 stellv. Vors. der SPD in der Region Hannover; seit 2009 Vors. SPD-Unterbezirk Region Hannover; seit Juni 2008 Mitgl. Präsidium der Landes-SPD

Seit 2009 Sprecher der SPD-Fraktion für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit;
2005-2009 Sprecher der SPD-Fraktion für nachhaltige Entwicklung;
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Mitglied);
1. Untersuchungsausschuss Gorleben (Mitglied);
Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung (Mitglied);
Rechtsausschuss (stellv. Mitglied);
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (stellv. Mitglied)


Kontakt

Dr. Matthias Miersch, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".