Susanne Mittag, SPD

Mittag, Susanne

Polizeibeamtin

Wahlkreis 028 Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
Gewählt über Landesliste Niedersachsen

Geboren am 25. Juli 1958 in Cleveland/Ohio, USA; ein Kind.

1965 Einschulung in Delmenhorst; 1975 Realschulabschluss; 1978 Abschluss als Rechtsanwalts- und Notargehilfin; 1978 Beschäftigung als Stenokontoristin; 1979 Eintritt in den Polizeidienst, Ausbildung in Hannoversch Münden; 1981 weiterführende Ausbildung in Oldenburg.

1981 bis 1983 Tätigkeit als Polizeibeamtin, zunächst in Syke, dann in Delmenhorst; 1983 bis 2004 und seit 2009 spezielle Tatortgruppe SB Einbruchdiebstahl; 2000 bis 2005 Vorsitzende des Personalrats der Polizei; 2001 Eintritt gehobener Dienst; 2004 bis 2009 Sachbearbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit der Polizei; 2000 bis 2005 Vorsitzende des Personalrats der Polizei; seit 2001 im gehobenen Dienst; 2004 bis 2009 Sachbearbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit der Polizei; seit 2009 Sachbearbeiterin für Einbruchsdiebstahl.

Ems-Weser-Elbe-Verbandsversammlung; Kontaktkreis Bundeswehr; Verbandsversammlung der Landessparkasse zu Oldenburg; Kommunalverbund; Metropolregion Oldenburg/Bremen; Niedersächsischer Städtetag, Finanz-und Wirtschaftsausschuss.

Seit 1988 SPD-Mitglied; seit 1996 Mitglied im Stadtrat Delmenhorst; 2006 bis 2011 Vorsitzende SPD- Stadtratsfraktion Delmenhorst; seit 2011 stellvertretende Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion Delmenhorst; stellvertretende Vorsitzende der SPD Weser-Ems; Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen Delmenhorst; Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Bungerhof-Hasbergen, Delmenhorst; Vorsitzende des Planungsausschusses im Stadtrat Delmenhorst; Vorsitzende eines Umweltausschusses im Stadtrat Delmenhorst.


Kontakt

Susanne Mittag, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".