Dr. Andreas Nick, CDU/CSU

Nick, Andreas

Dipl.-Kfm., Hochschullehrer

Wahlkreis 205 Montabaur
Direkt gewählt in Rheinland-Pfalz

Geboren am 26. April 1967 in Koblenz-Moselweiß; römisch-katholisch; verheiratet.

1986 Abitur am Mons-Tabor-Gymnasium Montabaur; 1986 bis 1990 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der WHU Vallendar, Auslandssemester ESC Lyon nd Carnegie Mellon University Pittsburgh, USA; 1990 Diplom-Kaufmann; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der WHU; 1994 Promotion zum Dr. rer. pol.; 2005 bis 2006 Zweitstudium an der Paul H. Nitze School of Advanced International Studies (SAIS) der Johns Hopkins University, Washington DC, USA; 2006 Master of International Public Policy (M.I.P.P.); 2011 Programm "The Global Economy", Harvard Business School, Cambridge MA, USA.

1994 bis 2005 Tätigkeit im Corporate Finance-Geschäft bei Barclays/BZW, Credit Suisse First Boston und UBS in Frankfurt/Main und London; 2006 bis 2011 Leiter Mergers & Acquisitions(M&A)-Beratung bei Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA; Seit 2012 Professor für Corporate Finance an der Frankfurt School of Finance & Management; Seit 2010 Mitglied des Aufsichtsrats der Böker & Paul AG – Kanzlei für Vermögensmanagement, Montabaur.

Alt-Stipendiat der Konrad Adenauer-Stiftung; Seit 2007 Board of Trustees des American Institute for Contemporary German Studies (AICGS) in Washington DC; Mitglied u.a. bei: Westerwald-Verein; Europa-Union; C-Netz Verein für Netzpolitik; Forum Abtei Marienstatt; Nassauischer Verein für Altertumskunde und Geschichtsforschung.

1991 bis 1995 Kreisvorsitzender der Jungen Union Westerwald; 1992 bis 2000 Mitglied im Landesvorstand der Jungen Union Rheinland-Pfalz; Seit 1998 Mitglied des Kreistags des Westerwaldkreises; Seit 1991 Mitglied CDU-Bezirksvorstand Koblenz-Montabaur; Seit 2012 stellvertretender Vorsitzender CDU-Gemeindeverband Montabaur.


Kontakt

Dr. Andreas Nick, MdB

Deutscher Bundestag
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11011 Berlin

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Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".