Stellvertretendes Mitglied
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Jurist, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer
Wahlkreis 053 Göttingen
Direkt gewählt in Niedersachsen
Geboren am 27. April 1954; evangelisch-lutherisch; verheiratet; vier Kinder.
Abitur an der Goetheschule Einbeck; Studium der Germanistik und Anglistik in Tübingen; 1976 bis 1978 USA-Aufenthalt mit Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste in Washington D.C. und New York, Mitarbeit im Boykottbüro der Feld- und Wanderarbeitergewerkschaft UFW/AFL-CIO; Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen, 1983 Referendarexamen, danach wissenschaftliche Hilfskraft und Arbeit in der Mieterberatung, 1986 Assessorexamen.
1986 bis 1990 Richter am Verwaltungsgericht.
1999 bis 2004 Vorsitzender im Kuratorium VW-Stiftung; Mitglied im Kuratorium XLAB-Stiftung und Kuratorium Hertie School of Governance GmbH; Mitglied im Stiftungsrat Wissenschaftskolleg zu Berlin; Mitglied in Kuratorien verschiedenster Max-Planck-Institute.
Seit 1980 Mitglied der SPD, Funktionen bei den Jungsozialisten, seit 1989 Vors. SPD-Unterbezirk Göttingen;
1990/05 Mitglied des Niedersächsischen Landtags;
1998/03 Minister für Wissenschaft und Kultur
Stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Israelische Parlamentariergruppe; 2006 bis 2007 Sprecher der SPD-Fraktion für den 1. Untersuchungsausschuss; seit November 2007 Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion; Mitglied des Ältestenrates; Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums.
Seit 2005 Mitglied des Deutschen Bundestages.
Thomas Oppermann, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".