Florian Pronold, SPD

Florian Pronold, SPD

Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Rechtsanwalt

Wahlkreis 230 Rottal-Inn
Gewählt über Landesliste Bayern

Geboren am 28. Dezember 1972 in Passau; konfessionslos; ledig.

1992 Abitur. 1992 bis 1995 Ausbildung zum Bankkaufmann. 1995 bis 1999 Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg, Rechtsreferendar beim Oberlandesgericht München. Seit Juli 2002 Rechtsanwalt.

Mitglied bei amnesty international, Arbeiterwohlfahrt, ver.di, im Bund Naturschutz und im Sozialverband VdK, in der Friedrich-Ebert-Stiftung und in der Georg-von-Vollmar-Akademie e.V. München (stellvertretender Vorsitzender).

Mitglied der SPD seit 1989, diverse Funktionen bei der SPD und bei den Jungsozialisten/-innen, seit 2004 Vorsitzender des SPD-Unterbezirkes Rottal-Inn, seit 1993 Mitglied im SPD-Landesvorstand Bayern, 1999 bis 2004 Landesvorsitzender der Jungsozialisten, seit 2007 Mitglied im SPD-Parteivorstand, seit 2009 SPD-Landesvorsitzender Bayern.

Mitglied des Bundestages seit 2002,  2006 bis 2010 Vorsitzender der bayerischen Landesgruppe der SPD-Fraktion, seit Oktober 2009 stellvertretender Fraktionsvorsitzender,  zuständig für Verkehr, Bau und Forschung. Seit 1996 Kreisrat in Deggendorf, seit 2010 Mitglied im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (KdÖR).

Seit Dezember 2013 Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.


Kontakt

Florian Pronold, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Hauptausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".