Alois Rainer, CDU/CSU

Rainer, Alois

Bürgermeister, Metzgermeister

Wahlkreis 231 Straubing
Direkt gewählt in Bayern

Geboren am 7. Januar 1965 in Straubing; römisch-katholisch, verheiratet, zwei Kinder.

1971 bis 1980 Grund-und Hauptschule Haibach; 1980 bis 1983 Ausbildung zum Metzger; 1983 bis 1984 Grundwehrdienst.

1984 bis 1986 Meisterprüfung zum Metzgermeister, 1987 Heirat und Übernahme des elterlichen Betriebes.

Mitglied in allen Ortsvereinen der Gemeinde Haibach; seit 2013 Vorsitzender der Gebietsverkehrswacht Bogen; seit 2000 ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht Regensburg; seit 2009 Vorsitzender im Rechnungsprüfungsausschuss ZTS.

Seit 1996 erster Bürgermeister der Gemeinde Haibach; seit 1999 Mitglied des Kreisvorstandes der CSU; seit 1999 Landesdelegierter der CSU Bayern; seit 2002 Kreisrat des Landkreises Straubing-Bogen – und hier seit 2008 stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CSU; Mitglied des  Kreis- und Umweltausschuss; seit 2002 Mitglied in der Hauptversammlung der AKDB (Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern); seit 2008 Verbandsrat ZTS Tierkörperbeseitigung; seit 2005 Ortsvorsitzender des CSU Ortsverbandes Haibach; seit 2005 Kreisvorsitzender der Mittelstandsunion; 2002 bis 2009 Kreisvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung Niederbayern; seit 2009 Bezirksvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung Niederbayern; seit 2010 Mitglied des Landesvorstandes der Kommunalpolitischen Vereinigung; seit 2010 Mitglied der Bundesversammlung der KPV (Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU); seit 2012 stellvertretender Landesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung.


Kontakt

Alois Rainer, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

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Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".