Michael Roth (Heringen), SPD

Michael Roth

Staatsminister beim Bundesminister des Auswärtigen, Diplom-Politologe

Wahlkreis 169 Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
Direkt gewählt in Hessen

Geboren am 24. August 1970 in Heringen (Werra); evangelisch.

1990 Abitur an der Werratalschule Heringen; 1990 bis 1991 Zivildienst; Friedrich-Ebert-Stipendiat; 1991 bis 1997 Studium Politologie, Jura, Germanistik und Soziologie in Frankfurt/Main.

Bis 1998 beschäftigt beim Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und dem Zentrum für Nordamerikaforschung an der Universität Frankfurt/Main; 2000 bis 2002 Lehrauftrag am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin.

Seit 2004 Mitglied der Landessynode der Evangelischen Kirche Kurhessen-Waldeck und der Kammer für Öffentliche Verantwortung der EKD.

Seit 1987 Mitglied der SPD, aktiv in der Kommunalpolitik und bei den Jungsozialisten in der SPD; unter anderem 1993 bis 1995 Stellvertretender Juso-Bundesvorsitzender; 2001 bis 2011 Vorsitzender der SPD Hersfeld-Rotenburg; seit 1996 Vorstandsmitglied des SPD-Bezirks Hessen-Nord; seit 2009 Generalsekretär der SPD Hessen;

Mitglied des Bundestages seit 1998; 2010 bis 2013 europapolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und Vorsitzender der Landesgruppe Hessen der SPD-Bundestagsfraktion, seit Dezember 2013 Staatsminister beim Bundesminister des Auswärtigen.


Kontakt

Michael Roth (Heringen), MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Stellvertretendes Mitglied

  • Hauptausschuss

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Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".